Grasser geht wieder auf Konfrontation mit der Justiz

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Von Buwog bis Terminal Tower Linz über Steuerverfahren. Manfred Ainedter, der Anwalt von von Ex- Finanzminister Karl-Heinz Grasser, stellt erneut einen Antrag auf Einstellung der Verfahren gegen seinen Mandanten.

Wien/Liechtenstein. Karl-Heinz Grasser will nicht nur sein Penthouse in Wien abstoßen. Der Ex-Finanzminister, gegen den in mehreren Fällen – Buwog, Novomatic, Terminal Tower Linz und Steuerverfahren – ermittelt wird, will auch dabei einen endgültigen Schlussstrich ziehen. „Ich werde wieder einen Antrag auf Einstellung der Verfahren einbringen“, kündigt Grassers Anwalt Manfred Ainedter an.



Ainedter ist überzeugt, dass die Justiz die Ermittlungen ohnedies von sich aus einstellen müsste, weil sie die „Smoking Gun“ – den stichhaltigen Beweis für Amtsmissbrauch und/oder Untreue – auch nach drei Jahren nicht gefunden habe. „Sie wird diesen Beweis auch nicht finden“, sagt der Anwalt zur „Presse“. Ihn irritiert auch nicht, dass Grasser zuletzt in der Affäre rund um den Buwog-Verkauf durch Aussagen diverser ehemaliger Mitarbeiter seines Kabinetts im U-Ausschuss stark unter Druck geraten ist. So wurde Grasser von Heinrich Traumüller und Michael Ramprecht, aber auch dem ehemaligen CA-IB-Chef Klaus Requat schwer belastet.

Es ging und geht dabei um die zwei Schlüsselfragen: Hat sich Grasser bei der Auswahl der bei der Buwog-Privatisierung beratenden Investmentbank für Lehman – und gegen die CA-IB – starkgemacht? Und hat Grasser dann beim Verkauf den entscheidenden Tipp an das spätere Siegerkonsortium um die Immofinanz und die Raiffeisen Landesbank OÖ weitergegeben, dass dieses mehr als 960 Mio. Euro bieten müsse, um den Konkurrenten CA Immo auszustechen? Grasser, der am kommenden Dienstag erneut vor den U-Ausschuss geladen ist, hat wiederholt betont, dass beim Buwog-Verkauf alles „rechtlich korrekt“ gelaufen ist.

Einspruch wohl auch in Liechtenstein

Ainedter hat vor fast einem Jahr zum ersten Mal einen Einstellungsantrag eingebracht – im Februar blitzte er damit ab. Richterin Olivia-Nina Frigo begründete ihr „Nein“ damit, dass gegen den Ex-Minister ein „dringender Tatverdacht“ bestehe und nicht nur „gravierende Verdachtsmomente und aufklärungswürdige Unklarheiten“. Außerdem verwies Frigo darauf, dass sich die Justiz von den „Liechtenstein-Akten“ neue Erkenntnisse über unerlaubte Geldflüsse erwarte. Die vor einem Jahr beschlagnahmten Akten des Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänders von Grasser, die aufgrund einer Beschwerde vom Fürstlichen Obergericht in Vaduz blockiert worden waren, wurden nun vor Kurzem vom Obersten Gerichtshof ebendort freigegeben.

Bis die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Hand auf die wichtigen Unterlagen legen kann, muss sie allerdings noch abwarten, ob Wirtschaftstreuhänder Heinrich Schwägler eine Grundrechtsbeschwerde beim Liechtensteiner Staatsgericht einbringt. Dafür hat er bis 11. Juni Zeit. „Ich gehe davon aus, dass Schwägler das tut“, sagt Ainedter. Die Entscheidung, ob der Einspruch eine aufschiebende Wirkung hat, erfolgt normalerweise sehr rasch. In einem ähnlichen Verfahren bei Meinl erkannte das Liechtensteiner Staatsgericht  der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu.

Ob nun die Akten aus Vaduz kommen oder nicht – den Einstellungsantrag wird Ainedter auf jeden Fall einbringen. Klar sei, „dass die Justiz, die offenbar unter einer Entscheidungshemmung leidet, endlich handeln muss“. Kommen die Akten nach Wien, „muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder das Verfahren einstellen“. Kommen sie nicht, „muss die Staatsanwaltschaft auf Basis der bisherigen Erkenntnisse erst recht etwas tun“, meint Ainedter.

Als Beweis für die viel zu langsame Vorgangsweise führt Grassers Anwalt die Causa Novomatic an. Dabei geht es um den – gescheiterten – Versuch, 2006 eine Glücksspielgesetznovelle durchzusetzen, die der Novomatic zupassgekommen wäre. Wobei der Verdacht besteht, dass ein Teil der 450.000 Euro, die Walter Meischberger von der Novomatic erhalten hatte, an Grasser ging. Schon im Juli 2011 hat die Staatsanwaltschaft dazu ein Gutachten bestellt. Es sollte bis September vorliegen. „Bis heute gibt es das Gutachten nicht“, so Ainedter.

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