Streit beendet: Käsekrainer bleibt Käsekrainer

Streit beendet Kaesekrainer bleibt
Streit beendet Kaesekrainer bleibtAPA-FOTO: HANS KLAUS TECHT
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Minister Berlakovich präsentiert stolz einen Kompromiss mit Slowenien. Österreich darf die deutschsprachige Bezeichnung Krainer beibehalten.

Der Spruch "Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei" muss nun wohl umgeschrieben werden. Denn nach intensiven bilateralen Verhandlungen konnte heute ein Kompromiss zwischen Österreich und Slowenien in der Käsekrainer-Frage erzielt werden.

Slowenien erklärt sich demnach bereit, seine landestypische Bezeichnung "Kranjska Klobasa" als geografisch geschützte Angabe eintragen zu lassen. Es wird jedoch akzeptiert, dass Österreich die deutschsprachige Bezeichnung "Krainer bzw. Käsekrainer" dennoch beibehält.

"Relevanter Wirtschaftsfaktor"

"Für uns ist das wichtig, da die Käsekrainer eine österreichische Erfindung ist, eine lange Tradition hat und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor ist. Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen." so der österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich.

Slowenien hatte beim europäischen Patentamt einen Antrag auf Schutz der Bezeichnung "Kranjska Klobasa" gestellt. Das österreichische Patentamt hatte davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten würde. Der Streit um die Käsekrainer hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen.Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität kündigten mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen.

Auch der Kürbiskern-Streit ist beendet

Im Rahmen der Verhandlungen konnte auch die Diskussion um das seit längerem laufende Registrierungsverfahren des "Steirischen Kürbiskernöl" gelöst werden. Slowenisches Kürbiskernöl darf ausschließlich als "stajersko" aber nicht in der deutschsprachigen Übersetzung "steirisches" vermarktet werden und das Ursprungsland muss deutlich sichtbar angegeben werden

(Red.)

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