Birnbacher-Prozess vertagt, Urteile im September

Causa Birnbacher Prozess vertagt
Causa Birnbacher Prozess vertagt(c) Dapd (Gert Eggenberger)
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Der Prozess in der Causa Birnbacher wird am 20. September fortgesetzt. Unter anderem soll der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, als Zeuge geladen werden.

Der Untreueprozess in der sogenannten Causa Birnbacher am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag vertagt worden. Das Verfahren wird am 20. und 21. September fortgesetzt, für diese Tage werden auch die Urteile erwartet. Der Grund für die Verschiebung der Verhandlungen ist, dass die Anwälte der vier Angeklagten weitere Beweismittel beantragten. So soll der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, noch als Zeuge geladen werden.

Vor der Vertagung übten drei der vier Verteidiger heftige Kritik am Gerichtsgutachter. Konkret lehnten die Anwälte von Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und der Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander das Gutachten von Frank Schäfer ab. Sie bezeichneten es als "mangelhaft und einseitig, widersprüchlich und unbestimmt". Weiters verlangten sie die Einholung eines neuen Gutachten, was vom Schöffensenat abgelehnt wurde. Richard Soyer, Anwalt des vierten Angeklagten, des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, hatte keine Erklärung abgegeben.

Das Schäfer-Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die sechs Millionen Euro Honorar, die Birnbacher für seine Arbeit beim Verkauf der Landesanteile der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB erhalten hat, weit überhöht waren, nämlich um das 30-fache - was Birnbacher zugab. Bis zu 200.000 Euro wäre angemessen gewesen, urteilte der Düsseldorfer Gutachter. Aufgrund dieser Einschätzungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Eine Frage nach der Untreue

Megymorez-Verteidiger Martin Nemec stellte den Antrag, Horst Felsner, den Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärnten, als Zeugen zu laden als Beweis dafür, dass das Land Kärnten "als maßgebliche wirtschaftliche Eigentümerin der Kärntner Landesholding" der Auszahlung des Honorars zugestimmt habe und daher von Untreue keine Rede sein könne. Diesem Antrag stimmte der Schöffensenat zu.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic hatte bereits am Dienstag den Antrag gestellt, die Anwältin Astrid Wutte-Lang, die den inzwischen aus allen Ämtern geschiedenen Martinz zuerst vertreten hat und gegen die nun selbst ermittelt wird, als Zeugin einzuvernehmen. Die Anwältin hat allerdings laut Richter Herrnhofer per Fax mitgeteilt, dass sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufe.

971.000 Euro als Wiedergutmachung

Im September sollen daher noch Felsner, der Anwalt Michael Sommer, der Gutachter Christian Nowotny und Birnbachers Sohn Georg aussagen. Weiters fordert der Richter von Birnbacher eine genaue Aufstellung über die konkrete Verwendung der sechs Millionen Euro, die er als Honorar von der KLH ausbezahlt bekommen hat. Richard Soyer, gab dem Richter bekannt, dass sein Mandant Birnbacher jene rund 971.000 Euro, die im Zuge der Voruntersuchung von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden seien, der Kärntner Landesholding als Wiedergutmachung ab sofort zur Verfügung stelle.

(APA)

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