Bauernschlau und steuerfrei

Bauernschlau steuerfrei
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Ein Großteil der Bauern zahlt kaum Steuern, obwohl zumindest das obere Viertel der heimischen Landwirte im Durchschnitt rund 43.000 Euro jährlich verdient, wie aus einer Erhebung der Arbeiterkammer hervorgeht.

Beim Gedanken an die Steuererklärung bekommen viele Bauchweh – vor allem Selbstständige, die Jahr für Jahr Belege sammeln. Den Bauern bleibt dieser Aufwand erspart. Denn die meisten von ihnen können ihre Gewinne pauschalieren lassen. Dabei wird die Steuerlast auf Basis eines fiktiven Ertragswerts berechnet, des sogenannten Einheitswerts. Der tatsächliche Gewinn ist irrelevant. Ein Privileg, für das internationale Bauernkollegen neidisch auf die österreichischen Äcker und Almen schielen, denn das System ist weltweit einzigartig.

Die Bauern zahlen durch die Pauschalierung kaum Steuern. So belief sich das gesamte Einkommensteueraufkommen der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2010 auf nur 45 Mio. Euro, so die Daten des grünen Berichts. Bei rund 173.000 Betrieben ergibt das im Durchschnitt 260 Euro pro Hof und Jahr. Laut Angaben der Arbeiterkammer, die sich auf die Bauernprivilegien eingeschossen hat, entgehen dem Fiskus durch das geltende Steuerrecht zumindest 300 bis 400 Mio. Euro im Jahr. Die Regelung geht zurück auf anno 1947 und sollte die Bauern vor einer Bürokratieflut schützen.

In Zeiten, in denen über Reichensteuer und Steuergerechtigkeit diskutiert wird, kommen nun die Bauern in die Kritik. Die Steuerpauschalierung sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es immer öfter. Zumal die milliardenschweren Subventionen der EU nicht in die Gewinnermittlung miteinbezogen werden, obwohl sie längst den Großteil der landwirtschaftlichen Erträge ausmachen. Mehr als 90 Prozent der heimischen Landwirte sind „vollpauschaliert“, müssen nicht einmal ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen.

Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Arbeiterkammer im Vorjahr bei zwei Steuerberatern in Auftrag gegeben hat. Einer von ihnen geht nun auf eigene Initiative gegen die Steuerprivilegien der Bauern vor. „Selbst die kleinen Heurigen unterliegen der Pression der Finanzpolizei. Und dann gibt es eine kleine Gruppe, die sich ihre Steueroase erhält. Keiner weiß, was die wirklich verdienen“, sagt Gottfried Schellmann, Steuerberater in Wien und selbst Sohn eines Weinbauern (für Weinbauern gilt die Pauschalierung nicht). Schellmann hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt und beruft sich auf den Gleichheitsgrundsatz. „Mein Versuch ist es, dieses System zu beseitigen“, sagt er. Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Prüfung des Verfahrens. Die Prüfung werde vermutlich noch sechs Monate dauern, sagte ein Sprecher.


Bauern gegen „Neiddiskussion“. Bauernvertreter reagieren auf derartige Vorstöße ähnlich wie Reiche. Von „Neiddiskussion“ ist die Rede. Bei der Pauschalierung handle es sich um ein bewährtes System, das sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung unnötige Kosten spart. Gerade für kleine Betriebe würde die Abschaffung der Pauschalierung einen erheblichen Aufwand bedeuten. „Wir wollen die Pauschalierung für die Mehrzahl der Betriebe erhalten“, sagt August Astl, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer. Das will auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP). „Ich will nicht, dass hinter jedem Misthaufen ein Finanzbeamter steht“, tönt er.

Bauernsohn Gottfried Schellmann findet das System „einfach ungerecht“. Ein Großteil der Bauern zahle kaum Steuern, obwohl zumindest das obere Viertel der heimischen Landwirte im Durchschnitt rund 43.000 Euro jährlich verdient, wie aus einer aktuellen Erhebung der Arbeiterkammer hervorgeht.

Die Pauschalierung funktioniert über die Einheitswerte, die zuletzt 1988 festgelegt wurden. Der Gewinn wird auf Basis einer Pauschale von 39 Prozent des Einheitswerts errechnet, dazu kommen Zu- und Abschläge. Eigentlich war für 2010 eine Angleichung der Einheitswerte geplant. Sie wurde unter dem damaligen ÖVP-Finanzminister (und ehemaligen Landwirtschaftsminister) Josef Pröll verschoben. Mit der Begründung, dass der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch sei. Vor seinem Rückzug aus der Politik machte Pröll den Bauern auch noch ein Abschiedsgeschenk. Er ließ die Grenze für die Vollpauschalierung von 65.000 Euro Einheitswert auf 100.000 Euro anheben. Man muss lange suchen, um in diesem Land einen Bauernhof zu finden, dessen Einheitswert über der neuen Obergrenze liegt. Fazit: Kaum ein Bauer muss Aufzeichnungen führen „und wird von der Finanzverwaltung nicht erfasst“, kritisiert Schellmann. Das führe dazu, dass auch ein 70-Hektar-Betrieb in einer Gunstlage, der 50.000 Euro verdient, nach Abzug von Sozialversicherung, Zinsen etc. de facto keine Steuern zahle. Für Schellmann ein unerträglicher Zustand. Er will, dass Bauern genauso wie Unternehmer zur Einnahmenaufzeichnung verpflichtet werden.

Bei dem Gedanken wetzen die Bauernvertreter allerdings schon die Heugabeln. Eine Abschaffung lehnen sie ab – man könne über Anpassungen sprechen, sagt Bauernvertreter Astl und meint: „Wir haben dem Finanzministerium längst einen Vorschlag unterbreitet und führen Gespräche.“

Ende 2015 läuft die aktuelle Regelung aus. „In Folge kann man darüber reden, wie man die Pauschalierung verändert und ob die Grenze für die Vollpauschalierung herabgesetzt wird“, sagt Astl. SPÖ und ÖVP verhandeln über eine Regierungsvorlage. Die SPÖ plädiert für eine Herabsetzung der Grenze für die Vollpauschalierung auf 30.000 Euro. Für Schellmann ist das alles zu wenig: „Dieses System ist antiquiert und hat keinen Platz mehr im Steuerrecht.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2012)

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