Erst kam Ex-Frau auf freien Fuß, nun will auch der 55-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Juristen schließen eine baldige Freilassung aus.
Der belgische Kindermörder Marc Dutroux hat einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gestellt. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte habe bereits am Donnerstag beantragt, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden, sagte ein Sprecher der Strafbehörden am Freitag im belgischen Radiosender RTBF. Die Prüfung des Falls werde mehrere Monate dauern.
Juristen schließen jedoch eine baldige Freilassung Dutroux aber aus. "Er ist jemand, der praktisch keine Chance hat - auch auf lange Sicht -, wieder freizukommen", sagte der Strafrechtler Marc Preumont am Samstag im belgischen Radio RTBF.
Bedingungen nicht erfüllt
Dutroux erfülle keine der notwendigen Vorbedingungen. So dürfe von ihm keine Gefahr mehr ausgehen, und er müsse einen Aufenthaltsort sowie eine Beschäftigung vorweisen. "Nichts davon ist geplant oder wurde von ihm vorgelegt", sagte Preumont.
Dutroux ist der bekannteste und am meisten gefürchtete Verbrecher Belgiens. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Dutroux war 2004 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurden fünf Morde, Entführung, Vergewaltigung, Folter und Drogenhandel zur Last gelegt. Derzeit sitzt der 55-Jährige in einem Gefängnis im südbelgischen Nivelles.
Ex-Frau unter Auflagen frei
Vor rund zwei Wochen war Dutrouxs Ex-Frau Michelle Martin, die als Mittäterin eine Haftstrafe von 30 Jahren absitzen sollte, unter Auflagen vorzeitig auf freien Fuß gekommen. Dies hatte in ganz Belgien Empörung und Proteste ausgelöst (>>>mehr dazu).
Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, berichteten belgische Medien.
Regierung will Rechtslage ändern
Die Regierung hat nach Protesten inzwischen eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht - diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.
Dutroux hatte den Antrag gestellt, ohne seinen Anwalt zu informieren. "Ich war nicht auf dem Laufenden", sagte Anwalt Ronny Baudewijn. Er rechne nicht mit einer Entscheidung zugunsten seines Mandanten.
(APA/dpa)