Berufung, Verjährung: Wohl keine Haft für Berlusconi

Berufung Verjaehrung Wohl keine
Berufung Verjaehrung Wohl keine(c) REUTERS (� Charles Platiau / Reuters)
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Schon nächstes Jahr dürfte der Steuerbetrugsfall verjähren. Zudem haben Berlusconis Anwälte Berufung angekündigt.

Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi will gegen seine Verurteilung im Prozess um Steuerbetrug und Schwarzgeldkassen vorgehen. Eine tatsächliche Gefängnisstrafe ist aber ohnehin unwahrscheinlich. Wenige Stunden nach Verkündung der Haftstrafe gegen den 76-Jährigen kündigten seine Anwälte Berufung an. Ein entsprechend begründeter Antrag solle bis zum 9. November vorgelegt werden, meldete die Nachrichtenagentur ANSA.

Ein Mailänder Gericht hatte Berlusconi am Freitag zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon wurden ihm jedoch drei Jahre erlassen, unter Berufung auf ein Gesetz von 2006, das wegen der überfüllten italienischen Gefängnisse beschlossen worden war. Berlusconi sprach von einem "politischen Urteil".

Verjährung? Verfahren läuft sechs Jahre

Ob das Urteil in einem Berufungsverfahren überhaupt rechtskräftig werden kann, ist offen. Denn eine Verjährung der Straftaten ist nicht ausgeschlossen. Der 76-Jährige war einer von elf Angeklagten in dem bereits vor sechs Jahren begonnenen Verfahren um Berlusconis Konzern Mediaset.

Berlusconi war nach Auffassung des Gerichts in den 1990er Jahren persönlich in eine Kette fingierter Verkäufe verwickelt. Beim Verkauf von TV-Rechten des Mediaset-Konzerns seien die Kosten um Hunderte Millionen Dollar aufgebläht worden, argumentierte Staatsanwalt Fabio De Pasquale. Das Gericht sprach von einem Geldfluss in Berlusconis Kassen. Die Verurteilten müssen zehn Millionen Euro an die italienischen Steuerbehörden bezahlen, entschieden die Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 76 Jahre alten Medienzaren drei Jahre und acht Monate Haft beantragt. Das Gericht ging noch darüber hinaus und untersagte es Berlusconi überdies für fünf Jahre, öffentliche Ämter zu bekleiden. Das Urteil ist erstinstanzlich, aufgrund der Verjährung ist es unwahrscheinlich, dass der Fall die dritte Instanz überhaupt erreicht.

Doch kein Regierungschefs-Kandidat

Erst am Mittwoch hatte der skandalumwitterte Berlusconi offiziell mitgeteilt, dass er bei der Parlamentswahl im Frühjahr 2013 doch nicht wieder als Kandidat für das Amt des Regierungschefs antreten will.

Berlusconi hatte wie bereits in anderen Prozessen wiederholt seine Unschuld beteuert. In seiner Zeit als Ministerpräsident hatte er mit mehreren Gesetzen dafür gesorgt, dass das Mediaset-Verfahren wie auch andere Prozesse gegen ihn unterbrochen wurden. Damit rückten die ihm vorgeworfenen Straftaten näher an eine Verjährung heran.

Ruby-Prozess: Urteil heuer erwartet

In Dutzenden von gerichtlichen Auseinandersetzungen erprobt, hat der "Cavaliere" jetzt vor allem noch den sogenannten Ruby-Prozess in Mailand am Hals. Auch in dem Verfahren könnte ein Urteil in der ersten Instanz noch vor Jahresende fallen.

Der Sex-Prozess wurde am selben Tag ohne prominente Zeugen fortgeführt: US-Filmstar George Clooney und seine frühere Freundin Elisabetta Canalis glänzten im Mailänder Justizpalast durch Abwesenheit. Beide sollten als Zeugen der Verteidigung Berlusconis in dessen Verfahren um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch aussagen. Die Staatsanwaltschaft kritisierte die Verteidigung, die Clooney zu spät geladen habe und auf Zeit spiele, um das Verfahren näher an eine Verjährung zu bringen.

Berlusconis Anwälte erhofften sich von Clooney möglicherweise die Aussage, bei Festen in einer Villa Berlusconis keine wilden Partys mit sexuellen Ausschweifungen gesehen zu haben. Laut Berlusconi ging bei seinen Partys alles mit rechten Dingen zu.

(APA)

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