Morgenglosse

Private Chats - und die Polizei liest mit

Etliche Waffen wurden bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.
Etliche Waffen wurden bei Hausdurchsuchungen sichergestellt. APA/DSN
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Soll der Staatsschutz mutmaßlichen Terroristen beim Chatten über die Schulter schauen dürfen? Das Verhindern eines drohenden Angriffs auf die Regenbogenparade bietet der Debatte neue Nahrung.

Wenn Omar Haijawi-Pirchner das fordert, klingt es so, als ob nichts dagegen spräche. Und man fragt sich, warum das alles noch nicht schon längst erlaubt ist. Die Rede ist von der Überwachung privater Kommunikationskanäle von Verdächtigen - zum Beispiel von mutmaßlichen Terroristen.

„Es war uns rechtlich nicht möglich, die Kommunikation zu überwachen.“ Das beklagt nun Haijawi-Pirchner, seines Zeichens Leiter der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Und zwar im selben Atemzug mit der Bekanntgabe möglicher Terrorpläne: Drei junge Jihadisten sind verdächtig, einen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien vorbereitet zu haben. Bei dem Trio wurden diverse Waffen sichergestellt. Also ein wirklich guter Zeitpunkt, um mehr Polizeibefugnisse zu fordern. Nur so einfach ist das nicht.

Auch jetzt schon ist es bei dringendem Tatverdacht und bei mutmaßlichem Vorliegen einer gewichtigen Straftat erlaubt, Verdächtige abzuhören oder deren Kommunikation zu überwachen. Freilich nur mit richterlicher Genehmigung.

Als der Bundestrojaner dann doch nicht kam

Wenn die Polizei mehr will, wenn sie bei verschlüsselten Chats mit dabei sein will, ist das nicht nur eine Frage des Dürfens, sondern auch des Könnens. Wenn man nicht gleich das Endgerät selbst, also etwa das Handy, beschlagnahmt (siehe Chat-Affären), braucht man eine Spionage-Software, um in die Geräte der Verdächtigen quasi hineinkriechen zu können. Etwa den sogenannten Bundestrojaner.

War da nicht etwas? Natürlich, Türkis-Blau (Herbert Kickl war FPÖ-Innenminister) wollte diesen Bundestrojaner. Der Verfassungsgerichtshof hob unter anderem diesen Teil des damaligen Sicherheitspakets auf. Denn: Wer auf die Art Einblick ins Handy oder den Computer bekomme, könne „Rückschlüsse auf die persönlichen Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers“ ziehen.  Kurzum: Eine solche Maßnahmen widerspreche dem Recht auf Privatleben.

So haben nun Terroristen weiterhin leichtes Spiel, könnte man sagen. So wäre es leicht, im Privatleben der Menschen herumzuschnüffeln, könnte man genauso gut sagen. Eine rundherum befriedigende Lösung existiert nicht. Aber die Debatte ist - erneut - eröffnet.

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