Menschenrechte

Verbot der „von“-Namen wird zurechtgestutzt

Ein länger gebrauchter adeliger Name darf nicht verändert werden.
Ein länger gebrauchter adeliger Name darf nicht verändert werden.Getty / Peter Dazeley
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Österreich der Familie „von Künsberg Sarre“ nicht das Adelsprädikat aus dem Namen streichen darf, ist ab sofort rechtskräftig. Folgt der Verfassungsgerichtshof dem Urteil, ist das „von“-Verbot laut Experten „praktisch hinfällig“.

Die Nachricht aus Straßburg kam in Gestalt einer knappen Pressemitteilung, war aber klar: In einigen wenigen Zeilen informierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass eine der jüngsten Verurteilungen Österreichs ab sofort rechtskräftig ist. Gegenstand der denkwürdigen Entscheidung ist das seit mehr als hundert Jahren in Österreich geltende Verbot von Adelsprädikaten in Familiennamen, oder genauer: dessen Anwendung.

Wie der EGMR im Jänner entschieden hatte, darf Österreich der Familie „von Künsberg Sarre“ nicht das schon lange anstandslos verwendete „von“ aus dem Namen streichen. Österreich versuchte daraufhin, das Urteil von der Großen Kammer des EGMR korrigieren zu lassen. Vergeblich: Ein fünfköpfiger Ausschuss der Großen Kammer habe in seiner letzten Sitzung Österreichs Antrag auf Überweisung dorthin zurückgewiesen, teilte der EGMR jetzt mit, das Urteil sei nun endgültig.

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