Artenschutz

Höchstgericht auf Seiten von Wölfen und lutra lutra

Das Heulen der Wölfe hat den Gerichtssaal erreicht und ließ die Juristinnen nicht unbeeindruckt. Wölfe stehen wieder unter strengerem Schutz.
Das Heulen der Wölfe hat den Gerichtssaal erreicht und ließ die Juristinnen nicht unbeeindruckt. Wölfe stehen wieder unter strengerem Schutz.(c) imago images/Ardea
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Der Verwaltungsgerichtshof stärkt Umwelt-NGOs den Rücken: Umweltorganisationen dürfen von Verfahren nicht ausgeschlossen werden.

Am Anfang steht der harmloseste Satz: „Das Land Niederösterreich hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.“ Damit besiegeln die Höchstrichter des Bundes-Verwaltungsgerichtshofs die Schlappe des Landes Niederösterreich.

Nicht nur der Fischotter hat Glück. Auch der Wolf

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