Der Verwaltungsgerichtshof stärkt Umwelt-NGOs den Rücken: Umweltorganisationen dürfen von Verfahren nicht ausgeschlossen werden.
Am Anfang steht der harmloseste Satz: „Das Land Niederösterreich hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.“ Damit besiegeln die Höchstrichter des Bundes-Verwaltungsgerichtshofs die Schlappe des Landes Niederösterreich.