Strafverfahren

WKStA bekämpft „BVT-Freispruch“

Im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien waren vorige Woche drei Ex-BVT-Männer vor einem Schöffensenat gestanden.
Im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien waren vorige Woche drei Ex-BVT-Männer vor einem Schöffensenat gestanden. Caio Kauffmann
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Drei freigesprochene Ex-BVT-Beamte müssen erneut bangen.

Vier ehemalige, teils hochrangige Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) waren, wie berichtet, wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Einer von ihnen hatte dem Gericht kryptisch ausrichten lassen, er leide an einer Krankheit und ließ sich nicht blicken. Drei Ex-BVT-Männer hatten sich dem Prozess gestellt und wurden freigesprochen. Doch dies könnte sich drehen: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will das Urteil nicht akzeptieren.

Den Staatsschützern (mittlerweile wurde das BVT zur Staatsschutzdirektion DSN umfunktioniert) war angelastet worden, einem syrischen Offizier Asyl in Österreich verschafft zu haben. Der Mann sollte als Informationsquelle für den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad dienen. Im Laufe dieser 2015 begonnenen Kooperation tauchten Hinweise auf, wonach der Syrer in einem Folter-Gefängnis tätig gewesen sein soll. Deshalb hätte das BVT – laut Anklage – nicht für den Asyl-Titel des Offiziers sorgen dürfen. Zudem sollen die Staatsschützer den Verfolgungsbehörden interne Informationen vorenthalten haben. Diese Vorwürfe wiesen die Angeklagten entschieden zurück.

Der zuständige Schöffensenat des Straflandesgerichts Wien sah die Vorwürfe nicht einmal ansatzweise als erhärtet an. Die Richter gelangten nach einem mehrmonatigen Beweisverfahren zum Ergebnis, es gebe keinen Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein erkennbares Motiv. Und auch die mutmaßlich illegale Anwendung des Asylrechts ließ sich vom Gericht nicht feststellen; daher die Freisprüche.

Auch ein aktiver Beamter des Bundesasylamts war auf der Anklagebank gesessen; auch er wurde freigesprochen. Lediglich der eingangs erwähnte, angeblich kranke Ex-BVT-Mann W. (er soll übrigens dem untergetauchten früheren Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht verholfen haben, bestreitet dies aber) muss mit einer neuerlichen Ladung rechnen.

Der Ausgang des Prozesses war von Beobachtern schon im Vorfeld erwartet worden. Dennoch will die WKStA nicht locker lassen. Sie hat Rechtsmittel gegen den Spruch angemeldet.

Führt sie ebendiese, nämlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde, auch aus, so wird sich in zweiter Instanz der Oberste Gerichtshof mit der Strafsache befassen müssen. Ihm steht dann das letzte Wort zu.

Ein taktischer Winkelzug?

Gut möglich ist aber auch, dass die WKStA die Rechtsmittel zunächst einmal angemeldet hat, um die Frist nicht zu versäumen – und um den Fuß in der Tür zu haben. Es wäre denkbar, dass man zuwarten möchte, bis das Gericht sein Urteil in schriftlicher Form vorlegt.

Danach können die Korruptionsjäger neu bewerten, ob sie die bereits angemeldeten Rechtsmittel auch tatsächlich ausführen. Im Klartext: Wird nun das Urteil hieb- und stichfest geschrieben, könnte die WKStA darauf verzichten, die Sache in die nächste Instanz zu bringen. In dem Fall wären die Freisprüche rechtskräftig. (m. s./APA)

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