Berufungsverhandlung

Causa Asfinag: Freispruch für Strache bestätigt

Heinz-Christian Strache zeigte sich erleichtert, verließ aber nach kurzem Statement sehr rasch den Wiener Justizpalast.
Heinz-Christian Strache zeigte sich erleichtert, verließ aber nach kurzem Statement sehr rasch den Wiener Justizpalast. APA/Eva Manhart
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Das Oberlandesgericht Wien übte in seiner Urteilsbegründung Kritik an der WKStA. Heinz-Christian Strache selbst sagte nach Rechtskraft seines Freispruchs: „Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe aufklären werde.“

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den oberösterreichischen Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt. Dem einstigen Vizekanzler der türkis-blauen Regierung war vorgeworfen worden, er habe 2018 seinem langjährigen Freund Stieglitz zu einem Aufsichtsratsposten in der Asfinag verholfen.

Im Gegenzug soll Stieglitz 10.000 Euro an einen FPÖ-nahen Verein überwiesen haben. Ein Zusammenhang zwischen der Bestellung in den Aufsichtsrat und der Spende kann allerdings nicht hergestellt werden. Das hatte schon das Erstgericht so gesehen. Nun wurde dies auch in zweiter und letzter Instanz bestätigt.

Rückblick in die erste Instanz: Strache und Stieglitz waren im Juli 2022 im Straflandesgericht Wien vom Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. der Bestechung freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Und nun: Ein Dreier-Senat des OLG Wien wies am Mittwoch die Berufung umgehend zurück. Damit wurde der Freispruch eben rechtskräftig.

In seiner Urteilsbegründung warf der vorsitzende Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Es gebe viele Möglichkeiten zu spenden. Zum Beispiel um der Krebsforschung zu helfen, um Armut zu bekämpfen oder um Tierwohl zu sichern. Spende man nun aber an die Politik, so habe man freilich auch Absichten. Man tue dies, um Lobbying zu betreiben. Vielleicht auch, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Oder weil man schneller einen Termin bekommen wolle.

Im Grunde genommen handle es sich bei Spenden an die Politik um eine Art um Lobbying, das aber nicht strafbar sei. Auch Stieglitz habe so gehandelt. Dieser sei eben ein „Networker“ gewesen, so das OLG weiter.

Strache: „Habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt“

Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, es sei politische Realität, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien.

Damit sprach der Richter den Umstand an, dass Strache damals für Stieglitz ein gutes Wort eingelegt hatte. Die eigentliche Entscheidung darüber, wer aller in den Asfinag-Aufsichtsrat kommen solle, kam aber vom zuständigen Verkehrsminister - das war damals Norbert Hofer (FPÖ).

Zum Thema „Chats“ hatte der Senatspräsident in der Urteilsbegründung kritische Töne in Richtung WKStA parat. Dazu muss man wissen, dass die WKStA schon im erstinstanzlichen Verfahren den Spruch „Chats don`t lie!“ geprägt hatte. Die Behörde hatte damit unterstreichen wollen, dass es belastende Chats gebe, nämlich solche, die zeigen würden, dass sich Strache habe schmieren lassen. Auch in der Berufungsverhandlung wies der Vertreter der WKStA wieder auf bestimmte, einst sichergestellte Chats hin. Der vorsitzende Richter erteilte aber eine Rüge: Die WKStA habe einige wenige Chatnachrichten „selektiv herausgegriffen“. Viele andere Chats seien nicht beachtet worden. Hätte man diese aber beachtet, so wäre „ein ganz anderer Eindruck entstanden“.

Hohes Lob für das Ersturteil

Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde, so das OLG.

Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: „Ich habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt.“ Gegen ihn sind weitere Ermittlungen anhängig. Es geht um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre.

Stieglitz sagte nach Rechtskraft seines Freispruchs: „Was mir zugestoßen ist, wünsche ich niemandem. Die WKStA war nicht fair zu mir. Man hat nur ein schlechtes Bild gezeichnet. Das Verfahren hätte schon nach meiner ersten Einvernahme eingestellt werden müssen.“

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