Berufung

Ein Freispruch, der sich abzeichnete

Heinz-Christian Strache am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Wien.
Heinz-Christian Strache am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Wien.APA/ Eva Manhart
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Heinz-Christian Strache heimste seinen zweiten – rechtskräftigen – Freispruch ein. Der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler reagierte aber nur mit verhaltener Freude.

Ihm war nicht zum Reden zumute. Heinz-Christian Strache handelte diesen obligaten Gerichtstermin in sachlicher Manier ab. Er ließ sich fotografieren und sagte dann, als es vorbei war, kaum mehr als zwei, drei Sätze. Etwa diesen: „Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe aufklären werde.“

Die Rede ist von Straches Berufungsverhandlung in Sachen „Asfinag“. Im Klartext: Es ging am Mittwoch im Oberlandesgericht (OLG) Wien um Korruptionsvorwürfe. Der frühere FPÖ-Chef soll 2018, in seiner Zeit als Vizekanzler der türkis-blauen Bundesregierung, dem Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz einen Posten im Aufsichtsrat der Autobahnen-Finanzierungsgesellschaft Asfinag zugeschanzt haben. Dafür soll Stieglitz an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ 10.000 Euro gespendet haben.

Eine Einladung nach Dubai

Zudem soll der umtriebige Großunternehmer aus Oberösterreich seinen alten Freund Strache und dessen Frau (mittlerweile sind die beiden geschieden) nach Dubai eingeladen haben. Diese Reise traten die Straches aber aus Compliance-Gründen nie an.

Das alles kann einem durchaus bekannt vorkommen. Es war ja auch bereits vor einem Jahr Prozessthema. Damals urteilte Richterin Mona Zink vom Straflandesgericht Wien, dass sich kein Zusammenhang zwischen der Besetzung des Asfinag-Aufsichtsrats und der Spende nachweisen lasse. Es sei nicht einmal sicher, ob Strache von der 10.000-Euro-Spende an den Verein überhaupt gewusst habe. Daher erging im Zweifel ein Freispruch, sowohl für den wegen Bestechlichkeit angeklagten Ex-FPÖ-Chef als auch für den wegen Bestechung angeklagten Unternehmer.

Ein „wirklich hervorragendes“ Ersturteil

Weil die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die WKStA, mit dem Freispruch nicht einverstanden war und das Ganze doch noch in Richtung Verurteilung drehen wollte, brachte sie Berufung ein, der das OLG Wien am Mittwoch aber eben eine Abfuhr erteilte. Der Vorsitzende des Dreier-Senats, Werner Röggla, hatte viel Lob für das Ersturteil übrig. Dieses sei „wirklich hervorragend“ geschrieben worden.

Für die WKStA hingegen hatte der Richter Tadel parat. Denn: Die Korruptionsjäger hatten ihre Anklage auf sichergestellten Handy-Chats aufgebaut. Schon in erster Instanz prägten die WKStA-Vertreter den Spruch „Chats don`t lie“. Das OLG merkte nun aber an, dass „einige wenige Chatnachrichten selektiv herausgegriffen“ worden seien. Hätte man alle Nachrichten in einer Gesamtschau betrachtet, wäre ein „ganz anderer Eindruck entstanden“.

Dabei hatte der zur Berufungsverhandlung erschienene WKStA-Vertreter Bernhard Weratschnig noch kurz vor Verkündung der OLG-Entscheidung erneut auf die „Beweiskraft“ von Chat-Nachrichten gepocht. Und erklärte: „Gerade Chat-Nachrichten sind Ausfluss von Gedankeninhalt, der pur an die Außenwelt tritt.“ Zum Vergleich: Erstrichterin Mona Zink hatte erklärt, man dürfe Chats nicht überbewerten, sie seien oft flüchtig geschrieben und hätten nicht immer eine große Bedeutung.

„Den Fuß in der Tür haben“

Auch die Einladung nach Dubai wurde erneut thematisiert. Die Anwälte von Strache und Stieglitz, Johann Pauer und Andreas Pollak, erklärten, die beiden Männer seien seit langem eng befreundet. Der Unternehmer habe auch früher schon Einladungen zu Reisen ausgesprochen. Als es um die Dubai-Reise ging, sei Strache zwar Vizekanzler und somit Amtsträger gewesen, allerdings sei auch diese Einladung als Akt der Freundschaft zu werten. An dieser Erklärung hatte auch das OLG nichts auszusetzen. Es scheine, als suche sich Stieglitz „mit berühmten Personen zu umgeben, vielleicht, weil er überall den Fuß in der Tür haben möchte“. Dies sei aber nicht strafbar. Die Tatsache, dass der Unternehmer an die Politik gespendet habe, könne man als eine Art Lobbying betrachten. Doch es sei im gegenständlichen Fall kein Konnex zum Erhalt des Aufsichtsratspostens nachzuweisen.

Während Strache nach kurzem Statement das Weite suchte, war Stieglitz ziemlich in Fahrt: „Was mir zugestoßen ist, wünsche ich niemandem.“ Und: „Die WKStA war nicht fair.“ Die Behörde habe verbissen nach Belastendem gesucht.

Für Strache heißt es weiter warten: Seit der Ibiza-Affäre und den darauf folgenden Ermittlungen in verschiedene Richtungen verbuchte er zwar den zweiten rechtskräftigen Freispruch, auch die Causa „Prikraf“ ging ja gut für ihn aus. Aber noch könnte es in der Casinos- und in der Spesen-Affäre zu Anklagen kommen.

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