Abschuss

Zweiter Wolf nach Verordnung in Tirol getötet

Die Presse/Clemens Fabry
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Der Wolf soll sich in Siedlungsnähe aufgehalten haben. Vergangene Woche ist erstmals ein Wolf aufgrund der Verordnung in Tirol getötet worden. Ein weiterer wurde bereits zum Abschuss freigegeben.

In Tirol ist ein zweiter Wolf gemäß Verordnung erlegt worden, diesmal im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land). Landesjägermeister Anton Larch bestätigte den Abschuss. Der Wolf wurde demnach am Freitag getötet. Die betreffende Verordnung war laut Land nach Sichtungen in Völs nahe der Justizanstalt Innsbruck sowie in Natters seit 12. Juli in Kraft gewesen. In Osttirol war vergangene Woche zum ersten Mal im Bundesland ein Wolf erlegt worden.

„Das Tier war bereits in Siedlungsnähe und wurde damit entsprechend den Kriterien, die in der Maßnahmenverordnung definiert sind, zum Abschuss freigegeben“, begründete Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) den nunmehr zweiten Abschuss. Nach zwei Rissen auf Almen hatte die schwarz-rote Tiroler Landesregierung zudem zuvor per Verordnung einen Wolf bei Pfunds (Bezirk Landeck) zum Abschuss freigegeben. DNA-Analysen hätten den Rissen einen Wolf aus der italienischen Population zugeordnet, hieß es.

Die Verordnung ist acht Wochen in Kraft. Es handelte sich um die zwölfte Verordnung ihrer Art in Tirol. Fünf waren bereits ausgelaufen, sechs aktuell noch aktiv. Der Schutz der „Alm- und Kulturlandschaft“ sei „vordringliches Ziel“, betonte Geisler in einer Aussendung. Landwirtschaft, Artenvielfalt, Freizeitraum und Tourismus müssten geschützt werden, begründete Geisler einmal mehr die neue Abschussverordnung.

Anzeigen gegen Landesräte angekündigt

Der Umgang mit dem Thema Wolf beschäftigt die Politik bereits seit geraumer Zeit. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte zuletzt am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben. Die Tierschützer warfen den Zuständigen Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im Juni festgestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können. In Tirol betraf die angekündigte Anzeige Landeshauptmannstellvertreter Geisler.

Der Europarechtler Walter Obwexer gab indes den Anzeigen keine große Chance auf Erfolg. Er sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs seitens der Verantwortlichen nicht gegeben. (APA)

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