Es gebe keine bundesgesetzlichen Bestimmungen, die einer Förderung von Ordinationen durch Länder entgegenstünden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Was die Forderung einer Hausärztin nach der Errichtung von „Miniprimärversorgungseinheiten“ mit finanzieller Unterstützung der Stadt Wien angeht („Die Presse“ hat berichtet), spielt der Bund den Ball an die Länder weiter. „Uns ist keine bundesgesetzliche Bestimmung bekannt, die einer Förderung kleinerer Einheiten (Ordinationen, Anm.) durch Länder entgegenstünden“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Zuvor hat Wiens Gesundheitsstadtrat, Peter Hacker (SPÖ), gesagt, dass „die Idee gut ist und zumindest einmal probiert werden sollte“. Aber wie der Name schon sage: „Gesundheitsberufe gehören der Gesundheitskasse. Für eine Finanzierung seitens der Stadt gibt es keine Rechtsgrundlage. Würde der Bund aber den Vorschlägen der Länder zur Gesundheitsreform folgen, könnten solche Versuche im Kleinen finanziert werden.“
Konkret besteht die Forderung der Hausärztin und Ärztekammerfunktionärin Naghme Kamaleyan-Schmied darin, dass die Anstellung von nicht ärztlichem Personal wie diplomierten Pflegekräften, Ernährungsberatern und Diätlogen in Ordinationen durch die Stadt Wien subventioniert werden solle – wie das auch bei Primärversorgungseinheiten (PVE) der Fall ist. Dann könnten sich die Ärzte auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, wovon auch Patienten profitieren würden, weil sie mehr Zeit mit Ärzten hätten.
„Netzwerkmodell“
Eine Einschätzung, die auch das Ministerium nicht negiert, daher werde auch so viel Geld (100 Mio. Euro) in den Ausbau der PVE investiert, die mit ihren längeren Öffnungszeiten als Ergänzung zum bestehenden Modell verstanden werden solle.
Zudem gebe es auch für Einzelordinationen ab sofort die Möglichkeit, sich unbürokratisch mit PVE zusammenzuschließen und das Team der Gesundheits- und Sozialberufe gemeinsam zu beschäftigen. Dieses Netzwerkmodell bringe vor allem im ländlichen Raum Vorteile.