Spekulationsverbot: RH unterstützt Kompromissvorschlag

Spekulationsverbot unterstuetzt Kompromissvorschlag
Spekulationsverbot unterstuetzt Kompromissvorschlag(c) FABRY Clemens
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Der vorgesehene Fahrplan zur Reform der Länderfinanzen sei ein "gangbarer Weg", sagt Rechnungshofpräsident Moser.

Lob für den aktuellen Kompromissvorschlag zum Spekulationsverbot kommt von Rechnungshofpräsident Josef Moser. Der nun vorgesehene Fahrplan zur Reform der Länderfinanzen sei ein „gangbarer Weg", sagt Moser im Gespräch mit der APA. Außerdem ist er zuversichtlich, dass die geplante Übernahme der Grundsätze des öffentlichen Finanzmanagements der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) als Mindeststandard für alle Gebietskörperschaften Spekulationen mit Steuergeld künftig verhindern wird.

„Absolut positiv" sieht Moser die Ankündigung, bis Juni 2014 ein neues Haushaltsrecht für die Länder zuverhandeln, das mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bringen soll. Den Weg dorthin - zuerst Verhandlungen und erst wenn diese scheitern ein Bundesgesetz - sieht er als „gangbar". Damit sei garantiert, „dass nicht eine Blockade stattfinden kann, falls ein Einzelner allenfalls etwas dagegen hat". Moser pocht allerdings darauf, dass der Gesetzgeber tatsächlich „Konsequenzen zieht und Maßnahmen setzt", wenn die Vereinbarung nicht fristgerecht gelingt.

Auch dass Regierung und Länder nun angekündigt haben, die Veranlagungsregeln der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) als Mindeststandard zu übernehmen, sieht Moser positiv. Hier werde es klare Vorgaben für die Festlegung von Risikorichtlinien, die strategische Jahresplanung und die Aufbau- und Ablauforganisation in den Finanzabteilungen der Länder geben. Damit könne der Rechnungshof die Einhaltung der neuen Regeln auch tatsächlich kontrollieren, lobt Moser.

Kritik an riskanten Finanzgeschäften

Der Rechnungshof hatte in den vergangenen Jahren wiederholt Kritik an riskanten Finanzgeschäften der öffentlichen Hand geübt - etwa den Spekulationsverlusten der ÖBFA, den verlustreichen niederösterreichischen Wohnbau-Veranlagungen und den Fremdwährungskrediten der Gemeinde Wien. Moser geht davon aus, dass die Erfahrungen der Vergangenheit und die neuen Regeln künftig dazu führen werden,„dass eine Spekulation ausgeschlossen wird".

Die nun geplante Umstellung des Haushaltsrechts der Länder auf eine doppelte Buchführung bis zum Budget 2018 ist für Moser durchaus „erfüllbar". Er plädiert aber dafür, schon vorher eine Reihe von Klarstellungen zu treffen, um für mehr Transparenz zu sorgen. So sollten Länder und Gemeinden schon jetzt ausweisen müssen, welche derivativen Veranlagungen und welche Verpflichtungen für künftige Finanzjahre sie eingegangen sind.

Dass kleinere Gemeinden durch die neuen Haushaltsregeln überfordert werden könnten, befürchtet Moser nicht. Er verweist diesbezüglich darauf, dass im geplanten Entschließungsantrag für die neuen Veranlagungsregeln auch angekündigt wird, für kleinere Gemeinden mit einfach strukturierten Transaktionen auch einfachere Regeln zu erlassen.

(APA)

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