Spekulation: "Swaps sind schon jetzt verboten"

Spekulation Swaps sind schon
Spekulation Swaps sind schon(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Statt eines nebulosen Spekulationsverbots müsse man nur bestehende Gesetze umsetzen und sanktionieren, sagt der Linzer Kommunalexperte Friedrich Klug.

Linz. Den laufenden Streit zwischen Bund und Ländern um ein einheitliches Rechnungswesen und um die Ausgestaltung des geplanten Spekulationsverbots für die öffentliche Hand hält der Leiter des Linzer Instituts für Kommunalwissenschaften, Friedrich Klug, für reichlich überflüssig: Man müsse das Rad nicht neu erfinden, sondern nur die bestehende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) ein wenig weiterentwickeln, vor allem aber umsetzen, sagte der gerichtlich beeidete Sachverständige für das öffentliche Rechnungswesen im Gespräch mit der „Presse“.

Eine Darstellung der echten Vermögenssituation von Ländern und Gemeinden sei im Rahmen der geltenden VRV schon jetzt möglich, Spekulationen mit Derivaten wie etwa Swaps seien nach österreichischem Haushaltsrecht genau genommen auch jetzt schon rechtswidrig, sagte Klug. Das Problem: Die einschlägigen Möglichkeiten, die die Rechnungsabschlussverordnung in diesem Punkt bietet, sind nicht verbindlich vorgeschrieben. Und für rechtswidrige Derivatgeschäfte gebe es „keine Sanktionen außer Wahlen“. Klug: „Die Situation ist so, als würde man sagen, auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern. Aber wenn einer 200 fährt, kann man auch nichts machen.“ Das Problem sei also nicht ein fehlendes Spekulationsverbot, sondern die Nichtumsetzung eines noch dazu sanktionslosen Gesetzes.

Die Klagen des Rechnungshofs und des Staatsschuldenausschusses, dass es wegen zahlreicher Ausgliederungen in Ländern und Gemeinden keinen wirklichen Überblick über die Staatsfinanzen gebe, kann der Linzer Experte nicht nachvollziehen: Ausgegliederte Betriebe ließen sich im Sinn einer Vermögens- und Schuldenrechnung auch im Rahmen der geltenden VRV konsolidieren. Das ist freilich eine Kann-Bestimmung (die etwa von den Städten Linz und Graz schon umgesetzt wird), sollte aber verpflichtend für alle eingeführt werden.

Ein Problem mit einer Ausweitung der Gemeinde-„Bilanz“ könnte freilich in kleineren Gemeinden entstehen, die nicht über entsprechende Ressourcen verfügen. Das sei freilich kein Problem des Rechnungswesens, sondern eines der politischen Struktur.

Zu viele kleine Gemeinden

Anders gesagt: Österreich hat zu viele kleine Gemeinden, was Ineffizienz fördert. Wo liegt eigentlich die Mindestgröße für eine Gemeinde? Das, so Klug, könne man generell nicht sagen. Aber: „Ich würde sagen, ab 5000 Einwohnern wird es sinnvoll.“ Ein weites Feld für eine Strukturreform, denn mehr als die Hälfte der heimischen Gemeinden liegt unter dieser Grenze.

Eine Reform, wie sie etwa in der Steiermark schon begonnen wurde, sei freilich schwierig, weil „viele kleine Strukturen aufrechterhalten werden, damit man genug Politiker hat“. Klug: „Der Kopf denkt ökonomisch, aber der Bauch sagt anderes. Und solange man glaubt, sich den Bauch leisten zu können, fehlt es am politischen Willen.“ Der ökonomisch denkende Kopf sage, dass es sinnvoll wäre, aus Bezirken Gemeinden zu machen. Womit übrigens gleich das Problem gelöst wäre, dass der EU-Beitritt eine zusätzliche Verwaltungsebene gebracht hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2013)

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