Spekulationsverbot: "Strache hat erneut Gesicht verloren"

Nationalrat Strache erneut sein
Nationalrat Strache erneut sein(c) AP (RONALD ZAK)
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ÖVP-Klubobmann Kopf ortet eine Taktik hinter der kurzfristigen Absage der FPÖ und wirft Parteichef Strache Wortbruch vor. Dieser lässt die Kritik nicht gelten.

Die Verankerung von neuen Spekulationsrichtlinien für die Länder in der Verfassung ist neuerlich gescheitert. Statt des von der Koalition angestrebten Beschlusses kam es am Mittwoch im Nationalrat bloß zu einer Einwendungsdebatte. Dabei schoben sich die einzelnen Parteien gegenseitig den "schwarzen Peter" für das Scheitern der Verhandlungen zu.

"Herr Strache, es ist schmerzhaft und sehr unangenehmen Wahlen zu verlieren. Schlimmer ist in einer demokratischen Auseinandersetzung das Gesicht zu verlieren", übte VP-Klubobmann Karlheinz Kopf gleich zu Beginn der Sitzung Kritik an der FPÖ. Sie war immerhin bis Dienstagabend Hoffnungsträger der Koalition gewesen, was die Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit angeht. Nachdem sich die Blauen zuletzt für das rot-schwarze Modell ausgesprochen hatte, kam kurzfristig ein Rückzieher.

"Einmal mehr beweist sich, dass man sich auf die FPÖ nicht verlassen kann. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass Verhandlungsergebnisse nicht einmal Stunden halten, ja nicht einmal so lange bis die Tinte am Verhandlungspapier trocken ist", wetterte Kopf weiter. "Herr Strache, sie haben einmal mehr ihr Gesicht verloren, einmal mehr das Wort gebrochen."

FPÖ will Länder-Blockade verhindern

FP-Klubchef Heinz-Christian Strache ließ die Vorwürfe am Mittwoch nicht gelten: Die FPÖ habe "solch schäbig, mies und unehrlich handelnden Herrschaften wie Kopf niemals eine Zusage zu diesem nicht optimalen Gesetzesvorschlag gegeben", empörte sich Strache. Er begründete das blaue Nein zum Spekulationsverbot damit, dass die vorgesehenen Regelungen erst wieder den Landeshauptleuten die Gelegenheit zur Blockade geben würden. Erst kürzlich habe man beim Jugendschutz  gesehen, wie schnell entsprechende Vereinbarungen wieder gebrochen würden. Und in der Frage der Veranlagungen könne es ohnehin nicht so sein, dass wieder die Länder definieren könnten, was überhaupt Spekulation sei.

Selten einig war sich Strache da mit den Grünen. Deren Vizeparteichef Werner Kogler betonte, dass die Vorschläge der Koalition nur Fahrpläne, aber keine Inhalte enthielten. Neuerlich schlug er vor, dass das Parlament in direkte Verhandlungen mit dem Vorsitzenden der Landeshauptleute-Konferenz, dem Vorarlberger VP-Landeshauptmann Markus Wallner, treten sollte.

"Dinge sind schon ausgepackelt" 

Herbert Scheibner vom BZÖ forderte, nicht weiter auf die Befindlichkeiten der "Landesfürsten" Rücksicht zu nehmen und zügig zu einem modernen Haushaltsrecht in den Ländern zu kommen. So schwierig könne es ja nicht sein, das aus dem 17. Jahrhundert stammende System der Kameralistik adäquat zu ersetzen.

Eher gelassen nahm die Debatte SP-Finanzsprecher Jan Krainer. Er verwies darauf, dass man ohnehin schon zu 95 Prozent einig sei. Es sei zwar kein Renommee, dass man jetzt bereits zum zweiten Mal nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit erreiche, aber man müsse eben jetzt noch einmal in Verhandlungen gehen. Robert Lugar, Klubchef des Team Stronach, fragte sich hingegen, was es für ein Parlamentarismus-Verständnis sei, wenn hier nach Vorstellung der Koalition nur über Dinge gesprochen werden solle, "die eh schon ausgepackelt sind".

Spekulation verbieten/erschweren

Mit der neuen Regelung soll die Spekulation mit öffentlichen Mitteln verboten oder zumindest erschwert werden. "Die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden ist risikoavers auszurichten", heißt es im geplanten neuen §17 der Finanzverfassung.

Um dies kontrollieren zu können, sind neue Transparenzregeln für die Finanzen der Länder geplant. Nach Jahren des Widerstands sollen sie ihr Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes bis zum Finanzjahr 2018 (de facto also bis 2017) modernisieren. Welche Regeln für die Länder konkret gelten sollen, soll laut Kompromissvorschlag vom Wochenende bis 30. Juni 2014 verhandelt werden. Nur im Fall der Nichteinigung ist ein Bundesgesetz möglich.

(APA/Red.)

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