Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert, auch deutsche Medien müssen auf Losglück hoffen. Es gibt Kontingente für Länder und Medienarten.
Die Presseplätze im NSU-Verfahren gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen werden jetzt im Losverfahren vergeben. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden wird, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag auf seiner Internetseite bekannt gab.
Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert. Für griechische Medien wird ein Platz reserviert, für auf persisch publizierende Medien einer. Es gibt zehn Plätze für "deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien".
In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen laut OLG fünf Plätze, für "auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland" gibt es 35 Plätze. Innerhalb dieser Gruppe wird dann noch einmal zwischen verschiedenen Medienarten unterschieden.
Urteil des Verfassungsgerichts
Das OLG hatte Anfang der Woche völlig überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt. Deshalb wurde der Beginn des Prozesses auch von vergangenen Mittwoch auf den 6. Mai verschoben. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung "Sabah" hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. In dem Gerichtssaal gibt es nur gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Davon werden auch jetzt wieder 50 Plätze für Journalisten reserviert.
Angeklagt sind die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier Beschuldigte aus dem Umfeld des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll zwischen 2000 und 2006 in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Einwanderer sowie 2007 eine deutsche Polizistin ermordet haben. Auch zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 23 Verletzten und zahlreiche Banküberfälle werden dem NSU zugerechnet.
(APA/dpa)