NSU-Prozess: Klage auf Videoübertragung abgelehnt

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Die 50 Presseplätze für werden am kommenden Montag neu verlost. Eine Videoübertragung in einen anderen Saal wird es nicht geben.

Beim bevorstehenden NSU-Prozess in Deutschland wird es keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach eigenen Angaben vom Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der Nebenkläger in dem Münchner Verfahren eine solche Übertragung durchsetzen wollten. Die Beschwerde sei unzulässig, entschied das Gericht.

Wegen eines Streits um die Presseplätze war der Beginn des Prozesses vom 17. April auf den 6. Mai verschoben worden. Das Oberlandesgericht München war heftig dafür kritisiert worden, dass bei der ursprünglichen Verteilung keine türkischen Medien zum Zug gekommen waren.

Nun sollen die Presseplätze am kommenden Montag neu verlost werden. Weil im Gerichtssaal selbst nur für 50 Journalisten und weitere 50 Besucher Platz ist, war die Forderung nach einer Videoübertragung lauf geworden.

Angeklagt sind in dem Prozess die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier Beschuldigte aus dem Umfeld des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll zwischen 2000 und 2006 in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Einwanderer sowie 2007 eine deutsche Polizistin ermordet haben. Auch zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 23 Verletzten und zahlreiche Banküberfälle werden dem NSU zugerechnet.

(APA/dpa)

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