Anlegerschutz

Börsengänge sollen attraktiver werden – und Prospekte kürzer

Neue Börsenregeln.
Neue Börsenregeln. Reuters/Kai Pfaffenbach
  • Drucken

Höchstens 300 Seiten sollen Prospekte künftig haben dürfen. Aber würden sie dadurch wirklich für Anleger verständlicher?

Wien. Es gibt Gesetzesvorhaben, deren Intention außer Streit steht. In diese Kategorie gehört auch der „Listing Act“ der EU. Er soll Börsengänge attraktiver machen. Oder, wie es auf der Website der EU-Kommission heißt: „Mit dieser Initiative sollen die Börsennotierungsvorschriften, darunter auch die Zulassungsfolgepflichten, vereinfacht werden, um die öffentlichen Kapitalmärkte für EU-Unternehmen attraktiver zu machen und KMU den Kapitalzugang zu erleichtern.“

Aber hält der Regelungsvorschlag, was er verspricht? Rechtsanwalt Stephan Pachinger, Partner bei Freshfields in Wien, ist bei einzelnen Punkten skeptisch. Etwa, was die bessere Verständlichkeit von Prospekten für die Anleger betrifft: Das soll dadurch erreicht werden, dass die Zahl der Seiten auf maximal 300 beschränkt wird.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.