Telekom-Prozess: 'Wollten Haider zufriedenstellen"

"Rucksack-Probe" im Telekom-FPÖ-ProzessDie Presse (Fabry)
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Beim Auftrag für Ex-FP-Werber Rumpold sei es um Lobbying gegangen, erklärt der Angeklagte Michael G. Ein Gutachten nennt Rumpolds Konzepte "Blindgänger".

Der Prozess um angebliche illegale Parteispenden der Telekom an die FPÖ ist am Donnerstag mit der ergänzenden Einvernahme des ehemaligen Telekom-Prokuristen Michael G. fortgesetzt worden. Der  Angeklagte beharrte darauf, die vom damaligen FP-Werber Gernot Rumpold eingereichten Konzepte seien "nicht komplett daneben" gewesen. Man habe aber "gewusst, da geht es um Lobbying. Mit dem Hintergrund, wir kriegen was dafür".

Die Anklage geht ja davon aus, dass die Konzepte inhaltlich wertlos waren und nur eine Scheinrechnung begründen sollten. Rumpold habe im Gegenzug für die Telekom-Zahlung von 600.000 Euro der FPÖ Schulden erlassen.

"Positive Stimmung beim starken Mann der FPÖ"

Michael G. sagte nun aus: "Der Auftrag an mich war, das mit dem Rumpold zu machen. Der Auftrag war, den Doktor Haider zufriedenzustellen." Im Gegenzug habe man sich bei der Telekom von Haider "Hilfe bei der Stimmung in der Politik" erwartet: "Es war schon wichtig, uns den gewogen zu machen." Insofern habe man mit dem Deal mit Rumpold "zwei Fliegen mit einer Klappe" geschlagen, nämlich auf der einen Seite "vier verwertbare Dokumente" erhalten und darüber hinaus eine positive Stimmung beim "starken Mann in der FPÖ" erzeugt.

Der ebenfalls angeklagte Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer präzisierte auf Fragen des Staatsanwalts, ihm sei "die Beziehungsebene zu Doktor Haider" wichtig gewesen. Im Zusammenhang mit der Breitband-Initiative der Telekom, die schon 2003 virulent geworden sei, "haben wir lobbyieren müssen". Haider habe - im Unterschied zu anderen Landeshauptleuten - immer zugehört und Gesprächsbereitschaft gezeigt.

Fischer und Michael G. haben sich zu Beginn des Prozesses teilschuldig bekannt. Rumpold, Ex-FP-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher und der frühere FP-Finanzreferent Detlev Neudeck plädierten auf nicht schuldig.

Gutachten: Konzepte waren "Blindgänger"

Laut einem Gutachten waren der Wert von Rumpolds Konzepten für die Telekom meilenweit von den 600.000 Euro entfernt, die die Telekom dafür zahlte. Drei der vier Konzepte nannte der Marketing-Sachverständige Georg Jeitler am Donnerstag "Blindgänger", die "auf Risiko" bzw. "auf Halde" produziert worden seien. Aus sachverständiger Sicht sei hinsichtlich der zu beurteilenden Unterlagen "keine professionelle Deckung mit den strategischen Anforderungen der Telekom Austria nachvollziehbar".Eine subjektive Nützlichkeit im Sinne einer sinnvollen Umsetzung sei für die Telekom "nicht gegeben" gewesen, so Jeitler.

Ein weiterer Sachverständiger, Martin Geyer, legte dar, dass der von Rumpold behauptete Aufwand für seine Konzepte aus der Buchhaltung von dessen "mediaConnection" nicht nachvollziehbar sei. Der Sachverständige verwies darauf, er habe im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit lediglich "Prä-Konzepte" im Umfang von insgesamt 40 Seiten zu sehen bekommen. Die vollständigen Konzepte "waren nicht zugänglich und konnten meines Wissens bis heute nicht vorgelegt werden". Rumpold hatte dazu vor Gericht ausgesagt, die fertigen Konzepte seien nicht mehr auffindbar.

Direkte Zahlungen von Rumpold an die FPÖ waren für den Gutachter buchhalterisch nicht ersichtlich. Umgekehrt flossen 2004 und 2005 an Rumpolds Firmen für erbrachte Leistungen rund 300.000 Euro. Nach 2005 gab es keine Aufträge mehr. Der Generalvergleich, den Rumpold und die FPÖ zur Beseitigung von Unstimmigkeiten über offene Forderungen des Werbers abschlossen, war laut Geyer "wirtschaftlich eher für die FPÖ von Vorteil". Eine Differenz von etwas über 25.000 Euro ging zulasten Rumpolds.

Direkte Zahlungen an Amtsträger - eine Frage, die das Gericht explizit hatte klären lassen wollen - waren für Geyer nicht nachweisbar.

"Rucksack-Probe" mit Fahrradboten

Mit der Aussage eines Fahrrad-Boten, der 2004 die vier Rumpold-Konzepte zur Telekom transportiert hatte, wollte das Gericht Rumpolds Behauptung überprüfen, die Konzepte hätten sehr wohl eine Werthaltigkeit gehabt und hätten nicht nur wenige Papiere, sondern vier Bene-Ordner umfasst. Der Fahrrad-Bote hatte jedoch an die Lieferung keine Erinnerung mehr. Er brachte auf Ersuchen von Richter Michael Tolstiuk aber jenen Rucksack mit, mit dem er seinerzeit Lieferungen zugestellt hatte. Die "Rucksack-Probe" zeigte, dass vier dicke Bene-Ordner mit Leichtigkeit in das Behältnis passten und Rumpolds Behauptung damit zumindest theoretisch möglich ist. Der Bote machte außerdem klar, dass für Sperrigkeit oder Übergewicht schon 2004 keine zusätzlichen Kosten angefallen wären. 

(APA/Red.)

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