Kurz wird angeklagt

Die ÖVP auf der Anklagebank

Sebastian Kurz muss am 18. Oktober wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss (Foto von seinem Auftritt dort) vor Gericht.
Sebastian Kurz muss am 18. Oktober wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss (Foto von seinem Auftritt dort) vor Gericht.APA/Fohringer
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Wie geht die ÖVP nun mit der Causa Sebastian Kurz um? Sie rückt von ihm nicht ab – trotz des Risikos eines Image-Schadens. Weil sie auch von seinem Kurs nicht abrückt. Und der Graben zwischen Partei an sich und der WKStA ein tiefer ist.

Die Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mögen Matchberichte nicht allzu gerne. Wie jene in den Fällen des Heinz-Christian Strache, in denen medial von einem 11:0 oder 12:0 für den früheren FPÖ-Chef die Rede war. Nun steht es 1:0 für die WKStA gegen Sebastian Kurz. Sie hier ihre Anklage, juristisch Strafantrag genannt, durchgebracht.

Dieses Match dauert jetzt schon länger. Einen ersten Höhepunkt hatte es erreicht, als der damalige Bundeskanzler in einem – später publizierten – Hintergrundgespräch das Verhalten der WKStA thematisierte. Kurz stand damals unter dem Eindruck von Erzählungen anderer ÖVP-Politiker wie Hartwig Löger oder Josef Pröll, die bereits mit den Korruptionsstaatsanwälten Bekanntschaft gemacht hatten – und sich ungerecht behandelt fühlten. Vielleicht schwante Sebastian Kurz auch schon, dass da in eigener Sache etwas auf ihn zukommen könnte.

Die frühere Lichtgestalt der ÖVP muss sich nun jedenfalls am 18. Oktober vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Wegen falscher Zeugenaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Es geht dabei um die Frage, ob Kurz in Bezug auf die Bestellung von Öbag-Chef Thomas Schmid korrekt – oder annähernd korrekt – ausgesagt hat, also wie weit er in diese eingebunden war. Es wird eine Einzelrichter-Entscheidung werden. Michael Radasztics wird den Prozess leiten. Auch er ist kein Unbekannter: Er trat einst als Staatsanwalt in der Causa Eurofighter in Erscheinung.

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