Prozess

Ticker-Nachlese: Zwei Jahre bedingte Haft für Florian Teichtmeister

Florian Teichtmeister (l.) und sein Anwalt Rudolf Mayer vor Verhandlungsbeginn.
Florian Teichtmeister (l.) und sein Anwalt Rudolf Mayer vor Verhandlungsbeginn.ROLAND SCHLAGER
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Das Urteil sei nicht dem Ruf der Straße gefolgt, sagt der Richter bei der Verkündung. Dem früheren Film- und Burgschauspieler wurde vorgeworfen, 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger“ gehortet zu haben. Die „Presse“ berichtete live aus dem Wiener Straflandesgericht. 

Vor den Augen von zahlreichen Journalisten und Schaulustigen musste sich der frühere Burg-, Film- und Fernsehschauspieler Florian Teichtmeister heute im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen verantworten. Dem 43-Jährigen wurde vorgeworfen, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 kinderpornografische Darstellungen beschafft und diese auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten und weiteren Datenträgern abgespeichert zu haben. Darüber hinaus soll er einen Teil davon bearbeitet, Collagen erstellt, Diashows und Videosequenzen angefertigt haben.

Um 13:30 Uhr fiel das Urteil: Das Gericht verurteilte Teichtmeister zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die gesamte Strafe wird bedingt nachgesehen. Auch die bedingte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum wird angeordnet. „Das Urteil ist nicht dem Ruf der Straße gefolgt“, sagte Richter Stefan Apostol bei der Urteilsverkündung - und spielte damit wohl drauf an, dass am Vormittag von Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ein Galgen mit Teichtmeisters Namen aufgebaut worden war.

Teichtmeister nahm das Urteil an und kündigte an, auf jegliches Rechtsmittel verzichten zu wollen. Staatsanwältin Julia Kalmar wollte sich indes zunächst nicht äußern und hat damit nun drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist vorerst nicht-rechtskräftig.

„Helle und dunklere Phasen“

Zuvor hatte Teichtmeister ein ausführliches Geständnis abgelegt: „Es ist für mich sehr erschreckend aus dieser Distanz – und das erste Mal nicht unter Suchtgift oder in Therapie befindlich – zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe.“ Er wolle sich bei allen, die er verletzt habe und die sich durch sein Agieren verletzt fühlen, entschuldigen – allen voran bei seiner Familie.

Es habe hellere und wieder dunklere Phasen in seinem Leben gegeben, schilderte Teichtmeister. Anvertraut habe er sich aber auch in den lichteren Zeiten niemandem – weder im privaten noch im beruflichen Umfeld. Er habe sich geschämt und wollte seine Karriere auch nicht gefährden, räumte der Wiener ein, der durch seine Rollen in den Fernsehserien „Kommissar Rex“, „Die Chefin“ oder „Die Toten von Salzburg“ zum Publikumsliebling avanciert und zuletzt für Marie Kreutzers Kaiserin-Sisi-Parabel „Corsage“ und Ruth Maders Thriller „Serviam“ vor der Kamera gestanden ist.

Außerdem habe es anfangs ja auch noch ein „zu jung“ für ihn gegeben, sagte Teichtmeister. Irgendwann dann nicht mehr. „Das Alter wurde immer jünger.“ Und die Dateien mehr: Während der Coronapandemie wuchs seine Sammlung binnen eines Jahres gar um 40.000 Dateien an, wie Datenforensiker Karsten Theiner sodann ausführte. Mehrheitlich habe es sich dabei um Bilder von Mädchen gehandelt, sogenannten Lolitas – etwa Zwölfjährige in knapper Kleidung, auf erotisch getrimmt. Vereinzelt habe sich der Angeklagte aber auch Buben angesehen. Großteils seien die Betrachteten zwischen null und 14 Jahre alt gewesen: „Grob zwei Drittel waren Unmündige, etwa ein Drittel mündige Minderjährige.“ Als letztere gelten Jugendliche zwischen ihrem 14. und 18. Geburtstag.

„Ich weiß heute, dass ich früher hätte Hilfe suchen sollen“, zeigte sich Teichtmeister im publikumsreichen Großen Schwurgerichtssaal (neben zahlreichen Journalisten waren etliche Schaulustige gekommen) reumütig. „Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Anbieter gibt. Heute weiß ich, dass die Kinder unfassbares Leid erfahren.“ Zu Zeiten seines „absoluten Kontrollverlusts“ sei das anders gewesen: Auch deshalb, weil er damals gut drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert habe: „Ich war nie nüchtern.“ Er könne sich deshalb an vieles nicht mehr erinnern.

„Ich wollte erwischt werden“

Um dem Vergessen entgegenzuwirken, schilderte Gerichtspsychiater Peter Hofmann das Geschehen und sprach – dies allerdings unter kurzzeitigem Ausschluss der Öffentlichkeit – über den mentalen Zustand des Angeklagten. In dieselbe Kerbe schlugen sodann Staatsanwaltschaft und Gericht, als sie einige der Texte und Notizen, die Teichtmeister seinerzeit verfasst hat, verlasen. Zu hören war so etwa, was der studierte Schauspieler zu Abbildungen einer Zehnjährige schrieb, mit der Oralverkehr getrieben wurde. Auf die Folgefrage, ob sich Teichtmeister selbst als pädophil bezeichnen würde, antwortete er: „Ja.“ Zugleich räumte er ein, nicht der Vorstellung anzuhängen, „dass ich wieder auf die Bühne zurückkehre.“ Er hoffe aber, irgendwann wieder beruflich tätig sein zu dürfen: „Ich bin bereit, jegliche Arbeit anzunehmen, ich möchte gerne selbst arbeiten und dem Staat nicht auf der Tasche liegen.“ Und er hielt fest: „Ich wollte erwischt werden. Ich würde sagen, ich wollte. Es war eine Erleichterung. Ich wusste, dass es jetzt vorbei ist.“

Eigentlich hätte Florian Teichtmeister am 8. Februar seinen großen Auftritt vor Gericht haben sollen, doch der Termin platze kurzfristig: Teichtmeister sei erkrankt, wurde mitgeteilt und der Verhandlungstermin um ein halbes Jahr verschoben.

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