SPÖ-Plakate illegal, Partei rudert zurück

SPÖ Plakate illegal Partei
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Experten betonen, dass der SPÖ-Klub die Faymann-Plakate nicht zahlen darf. Die Partei reagiert: Sie will nun doch die Kosten übernehmen.

Wien. Nachdem Grünen-Chefin Eva Glawischnig aufgedeckt hatte, dass der SPÖ-Parlamentsklub Plakate von Kanzler Werner Faymann bezahlte, versuchte die SPÖ am Dienstag, in die Gegenoffensive zu gehen: Am Vormittag erklärte Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos noch, dass der Klub die Plakatwellen zu Recht finanziere. Denn Faymann sei Mitglied des Klubs, und es sei „legitim, dass der Klub für seine Mitglieder Werbung betreibt". Am späten Nachmittag gaben Darabos und SPÖ-Klubchef Josef Cap aber in einer eilig einberufenen Pressekonferenz bekannt, dass doch die Partei bis auf Weiteres die Plakatkosten übernehme.

Begründung: Es gebe auch andere Rechtsmeinungen. Und um sicherzugehen, werde die Partei die bisherigen Kosten (1,5 Millionen Euro) und auch die Finanzierung künftiger Plakate übernehmen. So lange, bis der Parteientransparenzsenat die Rechtsfrage geklärt hat. Der Senat war zuvor von den Grünen angerufen worden, die SPÖ will ihn auch von sich aus um sein Urteil bitten.
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Der Klub erhält Geld, das er für seine parlamentarische Arbeit verwenden soll. Das Geld darf er nicht an die Partei überweisen. Als unerlaubte Spende nennt das Parteiengesetz in § 2 aber auch „Sachleistungen". Ist Plakatieren eine Sachleistung? „Darüber kann man streiten", sagt Stephan Lenzhofer, Anwalt und Experte für das Parteiengesetz. Denn eine Sachspende sei vom Wortlaut her nur etwas, was auch real übergeben werde. Das Plakat übergebe man aber nicht. Vom Gesetzessinn wiederum könne man aber sehr wohl ableiten, dass Plakate des Klubs für die Partei verboten sind. Hat die SPÖ in Anbetracht der unklaren Gesetzesformulierung also vielleicht doch legal gehandelt? Nein, meint Lenzhofer: Es liege „ein klarer Verstoß gegen das Klubfinanzierungsgesetz" vor. Laut diesem dürfe ein Klub zwar Öffentlichkeitsarbeit machen - aber nur für den Klub.

Faymann kein Klubmitglied

Und Faymann sei als Kanzler nicht Parlamentarier und daher nicht Klubmitglied. Nun verweist die SPÖ zwar auf ihr Klubstatut, laut dem alle Mitglieder der Bundesregierung dem Klub angehören. „Aber dann haben sie noch nie in § 7 der Geschäftsordnung des Nationalrats geschaut", entgegnet der Advokat. Nur Abgeordnete könnten einem Klub angehören. Doch im Klubfinanzierungsgesetz sind bei Verstößen keine Sanktionen vorgesehen. Sehr wohl aber im Parteiengesetz - und für Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger ist es ganz klar, dass die SPÖ auch diese Norm gebrochen hat. Laut Sickinger ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, dass eine unerlaubte Sachspende vorliege, wenn es um eine „Kostenübernahme durch Dritte" gehe, aus der die Partei „einen ökonomischen Vorteil" zieht. Das sei bei Wahlplakaten der Fall. Für Sickinger kommt es auch nicht darauf an, ob Faymann dem Klub angehört. Denn der samt Faymanns Konterfei plakatierte Spruch „Mit sicherer Hand für Österreich" sei so oder so reine Wahlwerbung und keine Information über Klubarbeit. Auch der Rechnungshof (RH) erklärte am Dienstag, dass die Finanzierung von Wahlkampfplakaten durch den Klub ohne Gegenleistung unzulässig sei.
Sollte aber bereits Geld vom Klub für die Plakate geflossen sein, wäre die SPÖ nicht aus dem Schneider, würde sie nun die Plakate zahlen. Denn laut dem Parteiengesetz sind illegale Spenden nicht zurückzuzahlen, sondern an den RH abzuführen, sagt Sickinger. Der RH hat sie wissenschaftlichen oder mildtätigen Einrichtungen weiterzuleiten. Unklar ist auch, ob die SPÖ dann der Strafe (maximal das Dreifache der Spende) entkäme, da sie erst jetzt reagiert. Laut Gesetz sind illegale Spenden unverzüglich an den RH abzuführen.

Auch FPÖ- und BZÖ-Klubs schalteten Inserate

Bekannt wurde zudem, dass auch die Klubs von FPÖ und BZÖ Inserate schalteten. Sie verteidigen das damit, dass die Parteichefs Strache und Bucher auch Klubobmänner sind und die Inserate auf die Parlamentsarbeit verweisen würden.

ÖVP, Team Stronach und Grüne haben erklärt, dass ihre Klubs keine Wahlwerbung finanzieren. Die Grünen wiederum haben auf Wahlplakaten das Impressum vergessen. Dafür droht eine Geldbuße. Es handle sich um ein „Versehen", so die Grünen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2013)

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