Raucher sollen künftig jedes Mal ausstempeln, wenn sie rauchen gehen, oder eine Pauschalzeit für ihre Rauchpausen abgezogen bekommen. Das soll im Kollektivvertrag verankert werden, fordern die Arbeitgeber.
Wien. Raucher machen öfter Pausen als Nichtraucher. Wäre es da nicht gegenüber den Nichtrauchern fair, diese Pausen als Unterbrechung der Arbeitszeit zu rechnen? Das jedenfalls fordert der Fachverband der Maschinen- und Metallwarenindustrie (FMMI), bevor es heute in die nächste Kollektivvertragsverhandlungsrunde geht.
„Das ist eine Frage, die den Unternehmen unter den Nägeln brennt“, sagt FMMI–Obmann Christian Knill. „Eine Rauchpause ist eine bezahlte Pause, und es herrscht Unsicherheit bei den Betrieben, wie man damit umgehen soll.“ Deshalb soll, so der Wunsch der Arbeitgebervertreter, im Kollektivvertrag festgeschrieben werden, dass Rauchpausen eine Unterbrechung der Arbeitszeit sind.
Konkret würde das bedeuten, dass Raucher entweder jedes Mal ausstempeln müssen, wenn sie zur Zigarette greifen. Oder dass eine tägliche Pauschalzeit – Knill spricht von fünf bis zehn Minuten – von der Arbeitszeit abgezogen wird. Einige Firmen, die Fachverbandsmitglieder sind, sollen das bereits so handhaben.
Bei der Produktionsgewerkschaft (Pro-Ge) hält man die Forderung nach unbezahlten Rauchpausen für absurd. „Es ist ein bisschen lachhaft, so etwas im KV festzuhalten“, sagt Pro-Ge-Bundesvorsitzender Rainer Wimmer.
Streit um die Überstunden
Ein anderer Verhandlungsvorschlag vonseiten der Industrie, der bei den Gewerkschaften für Widerstand sorgt, ist jener nach der Umverteilung der Normalarbeitszeit.
Dabei gehe es „nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit“, sondern um „längere Durchrechnungszeiträume“, um Arbeitsspitzen besser abdecken zu können. Damit sei man auch besser gerüstet für schlechte Zeiten. Denn wenn eine Auftragsflaute herrsche, könnten die Mitarbeiter erst einmal ihre Stundenguthaben abbauen, bevor auf Kurzarbeit zurückgegriffen werden müsse.
Wenig abgewinnen kann diesem Vorschlag die Gewerkschaft. „Das Modell des Fachverbandes läuft auf einen Wegfall von Überstundenzuschlägen hinaus“, ist sich Wimmer sicher.
Wie uneins sich die Sozialpartner diesmal sind, zeigt die Diskussion über die Inflationsrate, die die Basis für alle Lohnverhandlungen darstellt. Während sich die Arbeitgeber auf die Prognosen für 2014 stützen wollen, die zwischen 1,9 und 2,1 Prozent liegen, berufen sich die Gewerkschafter auf die Inflationsrate der letzten zwölf Monate (2,4 Prozent). Die Gewerkschaft fordert eine Lohnerhöhung von 3,4Prozent und argumentiert unter anderem damit, dass die tatsächliche Teuerung besonders für die unteren Lohnklassen sowieso um einiges über der Inflationsrate liege, da Preise von Gütern des täglichen Bedarfs stärker gestiegen seien.
Lohnforderung „Sprengsatz“
Knill hält die Forderung für einen „Sprengsatz“ und verweist auf die wenig rosige Auftragslage seiner Branche. Ein Großteil der Betriebe melde eine Stagnation. Die heimische Industrie, die stark am europäischen Markt hänge, leide nach wie vor unter einer Investitions- und Auftragsflaute.
Am Dienstag starten auch die KV-Verhandlungen im Handel. Diese schließen traditionell schwächer ab als die Metaller, da der Handel gewerkschaftlich weniger stark organisiert ist. Das zeigt auch ein Vergleich der Mindestlöhne: Metaller verdienen mindestens 1636 Euro brutto, Handelsangestellte 1400 Euro. (es)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2013)