Denn dann entscheide endlich ein Gericht. Laut BWB könnte es bald Strafanträge geben. Die erste Hausdurchsuchung fand bereits im Jänner statt.
Wien. Im Konflikt mit Spar – zuletzt ging es um den angeblichen Einsatz von Spionagesoftware bei der Hausdurchsuchung in der Spar-Regionalzentrale in Maria Saal – meldeten sich nun BWB-Generaldirektor Theodor Thanner und Klaus Mits vom Bundeskriminalamt zu Wort. Ja, die verwendete Software stamme vom FBI, sagte Mits vor Journalisten. Sie diene aber bloß dazu, Speicherorte auf dem Computer zu finden. Entschlüsselt werde damit nichts, es gebe auch keinen Passwort-Cracker. Heimlich eingesetzt worden sei sie ebenfalls nicht: „Spar-Mitarbeiter waren dabei.“ In Maria Saal funktionierte die Software bekanntlich nicht. Auch das bestätigte Mits – man sei am Antivirenprogramm gescheitert.
Wo die Wettbewerbshüter anklopften
Spar hat wegen der Hausdurchsuchungen Beschwerden erhoben, unter anderem bei der Datenschutzkommission. Der Lebensmittelkonzern bleibt dabei, der Softwareeinsatz sei illegal gewesen, und verweist dazu auf zwei Rechtsgutachten (von Professoren der Unis Salzburg und Bremen).
Großteil noch versiegelt
Die erste Hausdurchsuchung fand bereits im Jänner statt. Von den mitgenommenen Unterlagen (elektronisch und auf Papier) ist ein Großteil versiegelt, über die Entsiegelung muss – weil Spar nicht zustimmt – das Kartellgericht entscheiden. Was nicht versiegelt ist, werde derzeit ausgewertet, sagte Thanner. Er geht davon aus, dass bald Bußgeldanträge gestellt werden. Darüber zeigte sich Spar in einer Aussendung „erfreut“ – dann bewerte endlich ein Gericht die Argumente beider Seiten.
In den Jahren 2012 und 2013 verhängte das Kartellgericht wegen Preisabsprachen im Handel Geldbußen von 27,3 Mio. Euro. Zu Forderungen von Konsumentenschützern, dass diese Bußgelder zweckgewidmet werden sollen, meinte Thanner, er halte viel davon, „Konsumentenschutzinstitutionen daran zu beteiligen“. (cka)