Vorschläge für die "gewaltige Reform" des ORF

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die „Arbeitsgruppe ORF Reform“ warnt: Weitere Verzögerungen seien „schädigend“ für den ORF.

Es war im Mai 2012, als Bundeskanzler Werner Faymann (SP) eine „gewaltige Reform“ in Aussicht stellte. Eine von ihm einberufene „Arbeitsgruppe ORF Reform“ sollte sich der Frage annehmen – und unter anderem eine neue Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats ausarbeiten. Wenn möglich, auf breiter Basis – schließlich war die SPÖ 2009 mit einem Gesetzesentwurf kläglich gescheitert, der vorgesehen hätte, dass ein verkleinerter Stiftungsrat ausschließlich von den Regierungsparteien zu beschicken wäre.

In der Arbeitsgruppe sitzen deshalb die Mediensprecher der Parlamentsparteien, je ein Experte der KommAustria und des Bundeskanzleramts, dazu SOS-ORF-Initiator Peter Huemer, Ex-ORF-Generalsekretär Kurt Bergmann und der mittlerweile pensionierte ORF-Redakteurssprecher Fritz Wendl. Noch im Jänner 2013 war sich der für Medien zuständige Staatssekretär, Josef Ostermayer (SP), sicher, dass man sich bis zur Wahl im September auf eine ORF-Reform einigen werde. Doch daraus wurde nichts. Nun drängt die Arbeitsgruppe den Bundeskanzler und sein ÖVP-Visavis, Michael Spindelegger, im Koalitionsabkommen eine rasche ORF-Gesetzesnovelle zu fixieren. Weitere Verzögerungen seien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen demokratiepolitische Bedeutung „schädigend“, heißt es in dem Schreiben von Bergmann, Huemer und Wendl an die beiden Koalitionsverhandler.

 

15 Stiftungsräte sollten genügen

In der Arbeitsgruppe habe man zu einem breiten Konsens für eine ORF-Reform gefunden: Der Stiftungsrat sollte demnach von 35 auf 15 Mitglieder verkleinert werden, davon ein Drittel Belegschaftsvertreter (zwei der fünf sollten von der Redakteursvertretung entsandt werden). Dazu sollten in einem transparenten Verfahren unabhängige Fachleute in den Rat bestellt werden. Der Publikumsrat sollte zu einem Rundfunkrat mit erweiterten Kompetenzen aufgewertet werden. Gleichzeitig müssten die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der ORF-Mitarbeiter bei Programm und Personalentscheidungen „zweifelsfrei garantiert“ werden, heißt es weiter. Was die Finanzierung des ORF betrifft, so wäre nach Ansicht der Arbeitsgruppe der Umstieg auf eine Haushaltsabgabe sinnvoll.

Die neue Regierung muss rasch aktiv werden, denn im März 2014 endet die Funktionsperiode des ORF-Publikumsrats – und der Verfassungsgerichtshof hat die Faxwahl (bereits 2011) als verfassungswidrig erklärt. Zumindest in diesem Punkt wird man das Gesetz also reparieren müssen. (APA/i.w.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2013)


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