Seit sieben Jahren tobt der Kampf um die Vorherrschaft im Verlag. Suhrkamp-Chefin Unseld-Berkewicz feiert nun einen wichtigen Etappensieg.
Die Gläubiger des insolventen Suhrkamp Verlags haben den Sanierungsplan für das traditionsreiche Unternehmen angenommen. Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz, die über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent am Verlag beteiligt ist, will das Unternehmen durch die Insolvenz von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde sagte der Nachrichtenagentur dpa nach der nicht öffentlichen Sitzung in Berlin am Dienstag, in allen drei Gläubigergruppen habe es eine klare Mehrheit für das Konzept gegeben. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach kann in einem späteren Verfahren Berufung einlegen. Er nahm nicht persönlich an der Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg teil. Durch seine Anwälte ließ er den Insolvenzplan ablehnen, verzichtete aber auf sein Recht, gleich Widerspruch einzulegen. Barlach, der 39 Prozent der Anteile hält, würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren. Unseld-Berkewicz und Barlach sind seit Jahren zutiefst zerstritten.
Auch Autoren kamen zur Abstimmung
Auch mehrere Autoren erschienen zur Abstimmung, darunter Durs Grünbein, Andreas Maier und Rainald Goetz. Insgesamt waren rund 2500 Gläubiger stimmberechtigt. Viele ließen sich gemeinschaftlich von einem Anwalt vertreten.
Nach der Insolvenzordnung muss das Amtsgericht die Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubigerversammlung noch bestätigen. Das Verfahren kann laut Sachwalter Rattunde noch etwa vier Wochen dauern. Erst dann würde die Insolvenz aufgehoben.
Barlach gibt Unseld-Berkewicz Schuld an Insolvenz
Unseld-Berkewicz, die Witwe des legendären Firmenpatriarchen Siegfried Unseld, will den 2006 gegen ihren Willen eingestiegenen Miteigentümer Barlach loswerden. Der Hamburger Medienunternehmer, Enkel von Bildhauer Ernst Barlach, wirft der Geschäftsführerin im Gegenzug Versagen vor.
Der 58-Jährige wirft der Verlegerin vor, die Insolvenz mutwillig herbeigeführt zu haben, um ihn aus dem Verlag zu drängen. Denn erst die Forderung der Unseldschen Familienstiftung nach der Auszahlung von Gewinnen aus früheren Jahren habe die Zahlungsunfähigkeit des Verlags herbeigeführt.
Frankfurter Landgericht entschied anders
Das Frankfurter Landgericht gab Barlach im September in einer ebenso spektakulären wie umstrittenen Entscheidung recht. Ziel der Insolvenz sei allein, sich vom Minderheitsgesellschafter zu trennen, kritisierte Richterin Claudia Müller-Eising.
Sie verbot Unseld-Berkewicz per einstweiliger Verfügung, dem eigenen Insolvenzplan zuzustimmen. Das Oberlandesgericht setzte dieses Verbot Anfang Oktober jedoch vorläufig aus.
(APA/dpa/Red.)