Gericht: Suhrkamp darf eine Aktiengesellschaft werden

Berkewicz head of publishers Suhrkamp holds books by author Vargas Llosa after he was announced as Noble Prize winner in Frankfurt
Berkewicz head of publishers Suhrkamp holds books by author Vargas Llosa after he was announced as Noble Prize winner in Frankfurt(c) REUTERS (� Kai Pfaffenbach / Reuters)
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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg billigt den Insolvenzplan, der die Umwandlung vorsieht. Damit siegt die Verlagschefin im Machtkampf um Suhrkamp.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gibt grünes Licht für den umstrittenen Insolvenzplan für den insolventen Suhrkamp Verlag und hat am Mittwoch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erlaubt. Das teilte der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde der Nachrichtenagentur dpa mit. Mit der neuen Gesellschaftsform soll der jahrelange Machtkampf zwischen Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz und dem Miteigentümer Hans Barlach beendet werden.

Das Amtsgericht habe die Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan bestätigt, sagte Rattunde nach der nicht öffentlichen Sitzung.

Durch die Umwandlung des Verlags will Berkéwicz ihren Gegenspieler weitgehend entmachten. Der seit Jahren mit ihr verfeindete Hans Barlach würde dadurch weitgehende Mitspracherechte verlieren. Er hält 39 Prozent an Suhrkamp, die Verlagschefin 61.

Zwei Wochen Frist für Beschwerde

Barlach hat allerdings noch eine zweiwöchige Beschwerdefrist. Er will eine Beschwerde gegen die Entscheidung prüfen.

Sollte Hans Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist rechtskräftig, die dort vorgesehenen Regelungen könnten in Kraft treten.

"Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich", sagte Rattunde. Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den Verlag verzichten: Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei Barlach um 2,53 Millionen. Die übrigen Gläubiger sollen so weit wie möglich befriedigt werden.

Barlach kündigte trotz seines Hinweises auf die mögliche Beschwerde an, seine Medienholding wolle in der künftigen Suhrkamp AG eine "konstruktive und aktive Aktionärsrolle" übernehmen. Der neue Aufsichtsrat müsse seinen Pflichten unbeeinflusst von der Mehrheitsaktionärin Unseld-Berkéwicz nachkommen und vor allem einen qualifizierten Vorstand bestellen, forderte er. Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil erklärte, das Verfahren laufe wie geplant weiter. "Wir gehen davon aus, dass wir noch innerhalb des 1. Quartals 2014 den Wandel der Rechtsform umsetzen können."

Einstieg ohne Zustimmung

Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten geht auf Barlachs Einstieg bei Suhrkamp 2006 zurück. Er hatte ohne Zustimmung der Verlagschefin Anteile erworben, später bekam er über einen Sondervertrag weitreichende Mitspracherechte. Nach einem schier endlosen Justizkrieg soll nun die Situation entschärft werden. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet ein Vorstand über die Geschäfte, die Aktionäre haben nur sehr bedingt Mitspracherecht. Die Anteile der bisherigen Kommanditisten würden im gleichen Verhältnis 61:39 auf die Aktiengesellschaft übertragen.

(APA/dpa)

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