"Organisierte Schleppungen": Details aus der Anklage

Archivbild: Polizei vor der Votivkirche
Archivbild: Polizei vor der VotivkircheAPA/HANS PUNZ
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Acht Beschuldigten, darunter drei ehemalige Besetzer der Votivkirche, wird vorgeworfen, einer organisierten Schlepper-Vereinigung anzugehören. Eine Anwältin übt harte Kritik an den U-Haftbedingungen.

Sechs Männer aus Pakistan, einer aus Indien und einer aus Afghanistan im Alter von 18 bis 38 Jahren sollen nun wegen Schlepperei im Sinne des Fremdenpolizeigesetzes angeklagt werden. Drei der acht Beschuldigten entstammen jener Flüchtlingsgruppe, die durch die Besetzung der Wiener Votivkirche für eine bundesweite Debatte um die Aufnahme von Asylwerbern gesorgt hatte. Einer der acht Männer, 29 Jahre alt, muss überdies Körperverletzung, begangen am 24. April dieses Jahres an einem Mitarbeiter einer Security-Firma in Wien, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung verantworten. Alle weisen die Vorwürfe zurück. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Die 21 Seiten starke Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorgehensweise laut Anklage, ausgefertigt von Staatsanwältin Gunda Ebhart aus Wiener Neustadt: Die Schleppungen sollen ausgehend von Pakistan in einer ersten Etappe über den Iran und die Türkei bis nach Griechenland erfolgt sein. Für diese Route seien von den Geschleppten jeweils zwischen 6500 und 10.000 Euro zu bezahlen gewesen. Dabei habe ein "Hauptschlepper" mehrere einzelne Schlepper dirigiert.

Von Griechenland sei es dann weiter über Mazedonien und Serbien nach Ungarn gegangen. In Ungarn hätten dann Schlepper das Weiterschleusen nach Österreich und in andere Länder vorbereitet. Als Kontaktmann für Ungarn habe es zudem einen Täter gegeben, der nun abgesondert von den acht Beschuldigten verfolgt werde. Weitere Kontaktpersonen seien unbekannt.

"Mitglieder einer kriminellen Vereinigung"

Allen acht Beschuldigten wirft die Anklage nun vor, sie seien als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung für "organisierte Schleppungen" angeworben worden. Einer der Beschuldigten soll 500 bis 600 Euro pro Schlepperfahrt kassiert haben. Auch drei andere sollen Gelder bekommen haben. Diese können von der Anklage allerdings nicht beziffert werden.

"Die Anklageschrift stützt sich zur Gänze auf den polizeilichen Abschlussbericht vom 28. Oktober 2013, der in wesentlichen Teilen auf hypothetischen Annahmen ohne jegliches Tatsachensubstrat basiert", erklärt Alexia Stuefer, die Verteidigerin eines der acht Beschuldigten. Und: "Als Beweismittel für die Existenz und Wirkungsweise der angeblichen kriminellen Vereinigung hat die Kriminalpolizei einfach Passagen aus Wikipedia in den Abschlussbericht kopiert."

Permanente Überwachung in der U-Haft

Weiter kritisiert Stuefer die Bedingungen in der U-Haft in Wiener Neustadt. Diese seien "menschenunwürdig". Denn: "Die Staatsanwaltschaft und das Gericht lassen die Inhaftierten seit mehr als vier Monaten selbst dann überwachen, wenn sie Besuch von ihren nächsten Bezugspersonen erhalten. Diese Eingriffe widersprechen nicht nur der Strafprozessordnung, sondern stellen eine eklatante Verletzung des  Grundrechts auf Privat- und Familienleben dar."

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