Votivkirchenbesetzer: U-Haft bleibt, Anklage dünn

Flüchtlinge besetzten die Votivkirche (Bild vom Jänner 2013)m
Flüchtlinge besetzten die Votivkirche (Bild vom Jänner 2013)m Fabry/Die Presse
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Die unter Schlepperei-Verdacht stehenden Asyl-Aktivisten blicken dem Entscheid über einen Einspruch gegen die ungenaue Anklageschrift entgegen. In einem Fall erlaubte sogar der Staatsanwalt eine Fußfessel – das Gericht aber nicht.

Beachtliche Entwicklung bei den acht Asyl-Aktivisten – darunter drei ehemalige Votivkirchenbesetzer, die seit fast fünf Monaten in U-Haft sitzen und unter Schlepperei-Anklage stehen. Bei einem 25 Jahre alten Mann aus Pakistan, stimmte sogar der Staatsanwalt der Freilassung aus dem Gefängnis (U-Haft) und der Gewährung einer Fußfessel zu. Doch das Landesgericht Wiener Neustadt verweigerte dies. Unter Verweis auf Wiederholungsgefahr.

Der Betreffende verfüge über zwei Wohnungen sowie den nötigen Unterhalt und auch der bei Fußfessel-Verfahren eingebundene Verein Neustart habe grünes Licht gegeben. Dies führt Anwältin Alexia Stuefer ins Treffen. Sie hat Haftbeschwerde gegen den Gerichtsentscheid eingebracht. Indes ging am Dienstag auch eine Haftprüfung (hier wird generell über die Fortsetzung der U-Haft entschieden) für den Mann negativ aus.

Die dringend verdächtige Gruppe besteht aus sechs Pakistani, einem Inder und einem Afghanen im Alter zwischen 18 und 38 Jahren. In einem Fall wurde ein Einspruch gegen die Anklageschrift eingebracht, der derzeit – so wie die Haftbeschwerde – vom Oberlandesgericht Wien geprüft wird.

Weiterführende Ermittlungen?

In der Regel kann ein solcher Einspruch einen Prozess nicht verhindern, aber es könnte zum Beispiel die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichts Wiener Neustadt geändert werden – und die Sache nach Wien (wo sie schon einmal war) wandern. Auch könnte die Anklage dazu angehalten werden, weiterführende Ermittlungen zu veranlassen. Dies kommt allerdings selten vor.

Auffällig ist in der Tat, dass die wegen Schlepperei eingebrachte Anklage – die Beschuldigten sollen Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen sein – ziemlich unbestimmt ist. Immerhin drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Caritas als Unterkunftgeber

In dieser Anklage wird auch wiederholt die Caritas ins Spiel gebracht: „Die Beschuldigten wussten, dass dort (im Servitenkloster in Wien-Alsergrund, Anm.) durch die Mitarbeiter der Caritas nicht Nachschau gehalten werden würde und nutzten die Dienste der Einrichtung zur Entfaltung ihrer kriminellen Tätigkeiten.“ So hätten „die zu schleppenden Personen“ im Kloster nächtigen können.

Bei der Frage, wer bei den mutmaßlich organisierten und entgeltlichen Schleppungen welche Rolle gespielt hat, bleibt die Anklage vage. Gezählte 250 Personen, die von Pakistan in EU-Länder, darunter Österreich, geschleppt worden sein sollen, seien laut Anklage „noch auszuforschen“. Dies ist aber nur eine Mindestangabe, die Zahl könnte auch doppelt oder dreimal so hoch sein. Auch die Tatzeiten, die Zusammensetzung der Tätergruppen sowie die eigentlichen Tathandlungen werden nicht konkret aufgelistet.

Anklage übernimmt Polizeibericht

Auch fällt auf, dass offensichtlich Angaben des Internetlexikons Wikipedia zunächst in den Abschlussbericht der Polizei und dann in die 21 Seiten starke Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (Sachbearbeiterin Gunda Ebhart) gelangten. So heißt es in dem Bericht unter der vielversprechenden Rubrik "Beweismittel": "Die Schleppungen werden ausgehend vom Heimatland, Pakistan, in einer ersten Etappe über den Iran und die Türkei bis nach Griechenland durchgeführt. Für diesen Teil der Schleppung wird von den Illegalen zwischen € 6500,-- bis €10.000,-- (Angaben WELDO - pakistanische NGO) an die Organisatoren bezahlt."

Bis in die Anklageschrift werden diese Angaben sozusagen durchgereicht, allerdings fehlt dort der Hinweis, dass es sich bei den Schlepperlöhnen offenbar um die Durchschnittsentgelte laut Angaben der genannten NGO handelt - und nicht konkret um jene Löhne, die im vorliegenden Einzelfall den Beschuldigten bereits nachgewiesen wurden. So liest sich die Anklage: "Die im Rahmen der kriminellen Vereinigung, der sämtliche Beschuldigte angehören, organisierten Schleppungen werden ausgehend von Pakistan in einer ersten Etappe über den Iran und die Türkei bis nach Griechenland durchgeführt. Für die Schleppung nach Griechenland haben die Geschleppten dabei zwischen EUR 6.500 und EUR 10.000 an die im Ausland befindlichen Organisatoren zu bezahlen."

Es dürfte also, wenn die Anklage dem erwähnten Einspruch standhält, für das Gericht heikel werden, seiner ureigenen Aufgabe, der Wahrheitsfindung, nachzukommen. Jedenfalls ist dieser Fall derzeit noch alles andere als "pfannenfertig".

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