Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Verwertbarkeit der Bilder von Michael Schumachers Helmkamera. Die Pistenmarkierung sei in Ordnung.
Mit Spannung wurde die Präsentation der vorläufigen Ergebnisse zur Untersuchung des Unfallhergangs von Michael Schumacher der Staatsanwaltschaft in Albertville erwartet. Wirklich neue Erkenntnisse blieben jedoch aus.
Der ermittelnde Staatsanwalt Patrick Quincy wollte sich auf keine genaue Angabe festlegen, doch sei der Formel-1-Rekordweltmeister mit einer "den Verhältnissen und seinen Fähigkeiten angepassten" Geschwindigkeit drei bis vier Meter außerhalb der präparierten Strecke zwischen zwei markierten Pisten unterwegs gewesen. Dies hätten die Bilder aus Schumachers Helmkamera bestätigt, die vollkommen auswertbar sind.
Schumacher sei dann an einem Stein hängen geblieben und prallte rund 3,5 Meter weiter unten mit dem Kopf auf einen weiteren Stein. Aufgefunden wurde der 45-Jährige schließlich ca. neun Meter entfernt von der Piste. Die Frage, ob Schumacher leichtsinnig gewesen sei, wollte Quincy nicht beantworten.
Existenz von zweitem Video fraglich
Zweifel an der Existenz eines Videos, das zufällig ein deutscher Tourist gedreht haben soll, äußerte Staatsanwalt Quincy. Es habe noch keinerlei Kontaktaufnahme gegeben, betonte der Chefermittler. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte von einem 35 Jahre alten Flugbegleiter berichtet, der Schumachers Unfall zufällig gefilmt haben könnte.
Aus derzeitiger Sicht konnten bislang keine Versäumnisse der Pistenbetreiber in Bezug auf die vorgegebenen Markierungspflichten und -normen festgestellt werden. Dennoch sei es noch zu früh, um Fragen des Zivilrechts zu beantworten. Auch das Material wird noch einer genauen Untersuchung unterzogen. Die letzten Ergebnisse liegen zwar noch nicht vor, doch sollen sowohl Ski als auch Bindung in gutem Zustand gewesen sein.
Schumacher wird seit seinem Sturz am 29. Dezember unter riesigem Medieninteresse in Grenoble behandelt. Derzeit befindet er sich in einem stabilen, aber weiterhin kritischen Zustand und liegt nach wie vor im künstlichen Koma.
(APA/red)