Private Security in Schubhaft: Verträge o.k.

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Volksanwalt: Prüfung erst im laufenden Betrieb möglich.

Wien. Die Volksanwaltschaft sieht die umstrittenen Verträge zum Schubhaftzentrum Vordernberg als verfassungsrechtlich zulässig an. Das sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Mitte November hat man ein Prüfverfahren zu den Verträgen zwischen Innenministerium und Gemeinde sowie zwischen dieser und der privaten Sicherheitsfirma G4S eingeleitet. Überprüft wird dabei, ob menschenrechtliche Standards im Schubhaftzentrum gewährleistet sind und ob die Ausgliederung öffentlicher Aufgaben an private Sicherheitskräfte generell zulässig ist. Erste Ergebnisse werden im Februar erwartet.

Einige Dinge – etwa die strikte Trennung der hoheitlichen Aufgaben der Polizei von den Tätigkeiten der privaten Sicherheitskräfte – könne man nämlich erst im täglichen Betrieb feststellen. „Es könnte sein, dass es in der Realität der Tagesabläufe zu Verwischungen kommt“, sagte Fichtenbauer. Am kommenden Freitag wird etwa der Menschenrechtsbeirat, der die Volksanwaltschaft berät, dem Schubhaftzentrum einen ersten Besuch abstatten und auf internationale Menschenrechtsstandards hin überprüfen. Das Zentrum geht offiziell am 15.Jänner in Betrieb, ab 20.Jänner werden die ersten Schubhäftlinge erwartet. (APA, red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2014)


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