Glawischnig „Ziehmutter der Gewalt“?

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Warum Kickl mit seiner Behauptung rechtlich schlechtere Karten hat als einst Pilz. Dieser hatte Haider „politischen Ziehvater und Ideologen des rechtsextremen Terrorismus“ genannt.

Wien. Es ist gewiss kein Zufall, dass FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl Grünen-Obfrau Eva Glawischnig als „Ziehmutter der Gewalt bei den Ausschreitungen zum Ball“ bezeichnet hat. Die Wortwahl in Kickls dieswöchiger Aussendung erinnert frappant an eine Äußerung des grünen Mandatars Peter Pilz über den einstigen FPÖ-Chef Jörg Haider. Pilz, damals Klubobmann der Wiener Grünen, hatte Haider 1992 als „politischen Ziehvater und Ideologen des rechtsextremen Terrorismus“ bezeichnet. Haider klagte Pilz zivilrechtlich – aber vergeblich.

Alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof sahen eine „politische Analyse“, die im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässig sei. Pilz hatte die Äußerungen nämlich im Zusammenhang mit steigenden rechtsextremen Aktivitäten in Österreich getätigt.

Auch Kickl versucht, wohl im Wissen um dieses Urteil, zu analysieren, warum Glawischnig die „Ziehmutter der Gewalt“ bei der Demonstration gegen den FPÖ-Akademikerball war. Er verweist auf die Homepage stopptdierechten.at, auf der gegen Ballgäste „gehetzt“ worden sei. Es handle sich dabei um eine Seite des grünen Parlamentsklubs, sie falle also unter die medienrechtliche Verantwortung von Glawischnig. Ergo sei sie die „Ziehmutter der Gewalt“.

Für Seite nicht verantwortlich

Die Grünen prüfen rechtliche Schritte gegen Kickl. Könnte der FPÖ-Mandatar sich vor Gericht wie einst Pilz erfolgreich damit rechtfertigen, dass er nur eine politische Analyse getätigt habe? „Ich bezweifle das“, sagt Thomas Höhne, Anwalt und Experte für Persönlichkeitsrechte. Denn Kickls medienrechtliche Begründung sei „grob unsinnig“, meint Höhne im Gespräch mit der „Presse“. Glawischnig sei als Klubobfrau gar nicht für eine vom grünen Klub betriebene Website verantwortlich. Für Texte auf der Internetseite könne man medienrechtlich nur den Autor selbst oder den grünen Klub als solchen verantwortlich machen, aber nicht die Klubobfrau. Ganz abgesehen von der Frage, ob die Texte auf dieser Homepage denn überhaupt hetzerisch gewesen seien.

Höhne vertrat im einstigen „Ziehvater“-Prozess Pilz, hat im aktuellen Streit zwischen Grünen und FPÖ aber keinerlei Mandat inne. Andere von Kickl getätigten Äußerungen in Richtung Grüne dürften laut Höhne übrigens als „politische Analyse“ noch rechtlich zulässig sein. So hatte Kickl im Zusammenhang mit der Balldemonstration die Grünen als solche als „Quelle der Gewalt“ oder die bei der Demo aktive grüne Studentenpolitikerin Janine Wulz als „Reiseleiterin der Gewalt“ bezeichnet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2014)

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