Eine Klage gegen den Ex-Bürgermeister als Politiker sei unzulässig, urteilt das OLG Linz. Die Bawag will Rechtsmittel ergreifen un den OGH anrufen.
Rückschlag für die Bawag in Dauerstreit mit der Stadt Linz wegen einer Zinswette. Das Oberlandesgericht Linz hat die Schadenersatzklage der Bawag P.S.K. gegen den ehemaligen Linzer SP-Bürgermeister Franz Dobusch im Zusammenhang mit der Swap-Affäre zurückgewiesen. Die Bank wollte vom früheren Stadtchef zwei Mio. Euro. Die Bawag wolle gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen und den OGH befassen, teilte der Chefjurist der Bank mit. Die Bank erwarte sich vom Revisionsrekurs die Klärung einer ungelösten Rechtsfrage, nämlich ob Politiker für ihr Tun haften.
Die Bawag hatte Dobusch, der wegen der Zinswette aus seinem Amt als Linzer Bürgermeister zurückgetreten war, vorgeworfen, sie nicht darüber informiert zu haben, dass die Stadt Zweifel an der Wirksamkeit des dem Geschäft zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschlusses habe. Der Altbürgermeister sei demnach eine Doppelstrategie gefahren: Falls der Swap Gewinne abgeworfen hätte, hätte die Stadt profitiert. Bei Verlusten habe er von vornherein vorgehabt, sich auf die Ungültigkeit des Geschäftes zu berufen, so der Vorwurf.
OLG: Höchstens Amtshaftungsklage
Das Oberlandesgericht sah entgegen der ersten Instanz eine Klage gegen Dobusch als Person als unzulässig an. Aus einem fehlerhaften Hoheitsakt eines Organs wären demnach höchstens Amtshaftungsansprüche abzuleiten. Eine Amtshaftungsklage müsste sich gegen die Stadt richten und inhaltlich neu geprüft werden.
Der ehemalige Rechtsberater der Stadt, der Linzer Jus-Dekan Meinhard Lukas, sieht in dem Urteil einen Rückschlag für die Bawag. Die Klage sei nur dazu da gewesen, um gegen die damalige Stadtführung Druck aufzubauen.
Aus der Zinswette, um die derzeit am Handelsgericht Wien prozessiert wird, droht laut Bank rund eine halbe Mrd. Euro Verlust. Der ehemalige Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn wurden in einem Strafverfahren im Dezember nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Das Zivilverfahren gegen Mayr beim Landesgericht Linz steht derzeit aber still. Man wollte erst abwarten, was in der Causa Dobusch herauskommt, hieß es beim Gericht. Penn wurde von der Bawag vorerst nicht geklagt, weil der ehemalige Finanzdirektor einen Verjährungsverzicht unterschrieben hat.
(APA)