Kinderporno-Affäre: Edathy klagt Staatsanwaltschaft

Sebastian Edathy klagt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Sebastian Edathy klagt die Staatsanwaltschaft Hannover.(c) APA/EPA/Michael Reichel
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Die Behörden in Hannover würden die Unschuldsvermutung missachten. Die SPD plant einen Parteiauschluss gegen ihre einstige Zukunftshoffnung.

Sebastian Edathy sieht eine Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover und hat Strafanzeige eingereicht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. "Die Ermitllungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren", erklärte sein Rechtsanwalt Christian Noll am Montag. Die Anklagebehörde missachte die jedem Menschen zustehende Unschuldsvermutung. Besonders Informationen, die die "Frankfurter Allgemine Zeitung" veröffentlichte, missfallen Edathy. Die Ermittlungsbehörden hätten die vollständige Ermittlungsakte der Zeitung zugänglich gemacht, erklärte der Anwalt. Die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover sei unstreitbar.

Die Spitze der deutschen Sozialdemokraten strebt unterdessen den Rauswurf ihres ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus der Partei an. "Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Montag nach einem einstimmigen Beschluss des Parteipräsidiums. Man habe das Verfahren an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben.

Bereits vor einer Woche hatte der SPD-Vorstand einstimmig das Ruhen der Mitgliedsrechte gemäß Paragraf 18 der Satzung beschlossen. Automatisch hat damit ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel eines  Parteiausschlusses begonnen. Das Ruhen der Rechte darf bis zu drei Monate dauern. Über den gemäß Satzung mit so einem Schritt verbundenen Antrag auf Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens muss nun die Bezirksschiedskommission Hannover entscheiden.

"Offensichtlich Kinder ihrer Bildrechte beraubt"

Fahimi begründete den Schritt mit moralisch unkorrektem Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe. Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung widerspreche "sein bereits eingeräumtes Verhalten aus unserer Sicht unserer politischen Programmatik eindeutig", so Fahimi. Edathy habe sich auf einem Server bewegt, der "offensichtlich Kinder missbräuchlich ihrer Bildrechte beraubt und sie entwürdigend dargestellt" habe. Dies reiche als politische Begründung für das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy aus.

Der 44-jährige Politiker hatte am 7. Februar sein Mandat im Bundestag niedergelegt - er nannte gesundheitliche Gründe. Kurze Zeit später kam heraus, dass gegen ihn Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie laufen. Edathy betont, nichts strafbares getan zu haben. Bisher ist die rechtliche Lage schwierig, wenn Buben oder Mädchen nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher "Posing-Bilder" sind nur dann strafbar, wenn der Intimbereich der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" ist.

Edathy, Sohn eines indischen Vaters und einer deutschen Mutter, hatte sich in den vergangenen Jahren unter anderem als Experte für Migrationsfragen einen Namen gemacht. Er war auch Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Skandals um die Neonazi-Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

(APA/dpa/AFP)

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