DiTech startet Abverkauf, Konsumentenschützer raten zu Vorsicht

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DiTECH-FILIALE IN WIENAPA/HERBERT NEUBAUER
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Der IT-Händler lockt mit Minus 30 Prozent auf alles. Bei teuren Produkten sollte man auf die Herstellergarantie achten, so Konsumentenschützer.

Beim insolventen Computerhändler DiTech soll der Abverkauf so schnell wie möglich starten. Masseverwalter Günther Hödl räumte am Freitag logistische Probleme ein, weshalb es heute noch nicht losgehen kann. Auf der Website sollen die Angebote ab morgen, Samstag, ersichtlich sein. Es winken 30 Prozent Rabatt auf alle Produkte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät zu Vorsicht.

"Man muss sich der Gefahr bewusst sein, dass ich meine Gewährleistungsansprüche aufgrund der Liquidation der Firma nicht mehr durchsetzen kann", sagte VKI-Juristin Ulrike Wolf zur APA. Eine Reklamation bei DiTech ist also nicht mehr möglich, da nach und nach alle Filialen geschlossen werden. Bei teuren Produkten rät Wolf daher, bereits beim Kauf zu fragen, ob es eine Herstellergarantie gibt. Bei einem Problem kann man sich so direkt an den Hersteller wenden, da DiTech als Vermittler ausfällt.+

Onlinehändler nimmt Gutscheine an

Während DiTech bald Geschichte ist, schläft die Konkurrenz nicht. Der Vorarlberger Onlinehändler ComStern.at nutzt die Pleite, um neue Kunden anzulocken. "Bis auf Weiteres können Gutscheine der insolventen DiTech bei ComStern.at eingelöst werden. Sie werden zur Hälfte des ursprünglichen Wertes angerechnet", lässt das Unternehmen am Freitag in einer Aussendung wissen. Die Teilnahmebedingungen sind unter http://www.comstern.at/ditech/ zu finden.

Was auf das Unternehmen mit dieser Marketing-Aktion zukommt, ist vorerst noch unklar. Firmenchef Lorenz Werner schätzt laut "Kurier" online, dass DiTech-Gutscheine im Wert von 10.000 bis 20.000 Euro bei seinem Unternehmen eingelöst werden. Sollten der Ansturm wider Erwarten größer sein, liegt die Obergrenze für die Annahme der DiTech-Gutscheine bei etwa 100.000 Euro.

Forderungsanmeldung rentieren sich wohl nicht

Der VKI hatte bereits am Mittwoch eingeräumt, dass Kunden, die Gutscheine besitzen, wohl durch die Finger schauen werden. Die Kosten für eine Forderungsanmeldung bei Gericht sind in vielen Fällen höher als die Quote. "Unter der Annahme, dass die Quote 5 Prozent beträgt, würde sich eine Forderungsanmeldung nicht einmal bei einer geleisteten Anzahlung von 100 Euro rechnen", rechnete Wolf vor. Die Anmeldung bei Gericht kostet 22 Euro.

(APA)

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