Im Dezember tritt die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten, auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten in Kraft. Ratsam ist es auch für noch kleinere.
Wien. Auch wenn bislang meist vom 25. August als Stichtag die Rede war – für sehr viele österreichische Unternehmen steht es wohl erst für diesen Herbst auf der Agenda: endlich doch noch die Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) umzusetzen und einen Meldekanal für Whistleblower einzurichten. Denn am 17. Dezember wird das auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten zur Pflicht.