Amnesty: "Griechenland setzt Handlungen, die Flüchtlinge töten"

Dieser Mann verlor bei der Flüchtlingskatastrophe vor der griechischen Insel Farmakonisi Frau und Kinder. Die griechische Wasserpolizei drängte die Boote mit Familien aus Syrien und Afghanistan zurück in türkisches Gewässer.
Dieser Mann verlor bei der Flüchtlingskatastrophe vor der griechischen Insel Farmakonisi Frau und Kinder. Die griechische Wasserpolizei drängte die Boote mit Familien aus Syrien und Afghanistan zurück in türkisches Gewässer.(c) imago/Wassilis Aswestopoulos (imago stock&people)
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Am Dienstag wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem Amnesty International Flüchtlings-Rückschiebungen massiv anprangert. An der griechischen Grenze würden Flüchtlinge kollektiv wieder in die Türkei zurückgedrängt werden.

In einem Dienstag veröffentlichten Bericht ruft Amnesty International (AI) die EU auf, gegen Griechenland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen kollektiver Flüchtlings-Rückschiebungen einzuleiten. "Es ist unerträglich, dass die EU desinteressiert schweigt, wenn Griechenland Handlungen setzt, die Flüchtlinge töten", sagt Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI-Österreich, in einer Aussendung.

Die Situation für Flüchtlinge, so der Schluss des AI-Berichtes "Greece - Frontier of Hope and Fear", habe sich an der griechischen Grenze zur Türkei dramatisch verschlimmert. Routinemäßig würden Flüchtlinge in die Türkei zurückgedrängt und ihnen so von den griechischen Behörden die Möglichkeit genommen, in Europa um Schutz anzusuchen.

Zwischen September 2012 und April 2014 sprach Amnesty International für den Bericht mit 148 Menschen über ihre traumatischen und oftmals lebensgefährlichen Erfahrungen beim Versuch, Griechenland zu erreichen. Etwas weniger als die Hälfte gab an, von Griechenland in die Türkei zurückgedrängt worden zu sein, manches Mal auch öfter als einmal.

Im Zick-Zack-Kurs zurückgeschleppt

So verloren etwa am 20. Jänner 2014 laut dem Bericht 11 afghanische und syrische Flüchtlinge ihr Leben, als ein Fischerboot mit 27 Personen in der Nähe der griechischen Insel Farmakonisi sank. Unter den Toten waren acht Kinder. Zwei Überlebende berichteten AI, dass das Boot sank, als die Küstenwache ihr Boot mit hoher Geschwindigkeit und im Zick-Zack-Kurs durch das Wasser Richtung Türkei schleppte. Die griechischen Behörden streiten ab, dass es sich dabei um eine Rückschiebung gehandelt habe.

"Push-backs", wie kollektive Abschiebungen ohne Prüfung der jeweiligen Einzelfälle genannt werden, seien sowohl nach griechischem als auch nach EU- und internationalem Recht verboten und eine klare Verletzung der internationalen Verpflichtungen Griechenlands, heißt es in dem Bericht.

Illegale "Push-backs"

"Die Menschen, welche die "push-backs" durchführen, gehören den staatlichen Sicherheitskräften an", meint Patzelt. Somit trügen die griechischen Behörden die volle Verantwortung für die rechtswidrigen Maßnahmen. "Die Behörden sind aufgefordert, diese illegale und oft lebensgefährliche Praxis offen zuzugeben und umgehend zu beenden."

"Am 6. März 2014 schoss die griechische Küstenwache mit scharfer Munition auf ein kleines Boot mit 16 Flüchtlingen aus Syrien, die versuchten, von der Türkei aus die griechischen Inousses-Inseln zu erreichen", nennt der Bericht ein weiteres Beispiel. "Drei Menschen wurden verletzt. Die Küstenwache behauptete, sie hätten in Notwehr gehandelt, als das Flüchtlingsboot versuchte, ihr Boot zu rammen. Drei der Flüchtlinge berichteten, dass nichts dergleichen geschehen war. Sie alle hätten die Hände gehoben, um zu zeigen, dass sie unbewaffnet und in friedlicher Absicht kamen. Ein Flüchtling erzählte Amnesty International: ' ... dann hörte ich einen Schrei (...), ein Mädchen war mit Blut bedeckt. Wir hatten alle schreckliche Angst. Es war, als hätte ich den Krieg nie verlassen.'"

Das schiere Ausmaß an glaubwürdigen Berichten über kollektive Rückschiebungen, das man in nur wenigen Wochen sammeln habe können, lasse darauf schließen, dass es sich um eine Routinepraxis handle, meint Amnesty. "Die EU kann ihre Augen davor nicht verschließen, sie muss ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und sowohl Zusammenarbeit mit als auch Finanzierung der griechischen Grenzkontrollmaßnahmen einstellen, bis Griechenland die Einstellung der 'push-backs' nachweisen kann."

(APA)

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