„Kinderschutzpaket“

FPÖ fordert höhere Strafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder

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Die Freiheitlichen nehmen den Fall Teichtmeister zum Anlass, um höhere Strafen, ein lebenslanges automatisches Tätigkeitsverbot und besseren Opferschutz zu fordern.

Die FPÖ hat am Donnerstag - aus Anlass des von ihr als zu mild empfundenen Urteils gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister - ein „Kinderschutzpaket“ vorgelegt, das unter anderem eine Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen bei Kindesmissbrauch vorsieht. Auch fordert die FPÖ ein lebenslanges automatisches Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter, damit diese nicht mehr mit schutzbedürftigen Personen zusammenkommen.

Es gehe nicht darum, „dass man Menschen lebenslang ächtet, sondern um dem Schutz von Kindern“, betonte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Verurteilte Täter dürften beruflich oder in der Freizeit nicht mehr mit Kindern und Schutzbedürftigen zusammenarbeiten bzw. tätig sein, das solle auch Freizeitaktivitäten wie etwa Jugendlager, Pfadfinder oder Sportvereine betreffen, so Stefan.

Um dies umzusetzen, fordert die FPÖ, dass derartige Verurteilungen lebenslang im Strafregister stehen bleiben. Auch soll das eigene Strafregister grundsätzlich leichter und kostenlos abrufbar sein - aber nicht öffentlich einsehbar. „Wir wollen keinen Pranger (...), dass jeder im Internet nachschauen kann“, betonte Stefan.

„Schieflage zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben“

Gefordert wird auch eine Straferhöhung. Die Mindeststrafen sollten bei fünf Jahren Haft liegen, die Höchststrafen bei 15 Jahren oder auch lebenslänglich, „wenn das beim Opfer zu einer schweren Schädigung oder möglicherweise sogar zum Tod direkt oder indirekt führt“. Es gehe darum, klarzumachen, „dass es um wirkliche Kapitalverbrechen geht“. Zum Hinweis von Experten sowie von Teichtmeister-Antwalt Rudolf Mayer, wonach höhere Strafen nichts bringen würden, sagte Stefan, es sei immer schwer einzuschätzen, ob das wirklich so ist. Außerdem gehe es ja auch darum, der Gesellschaft ein Gefühl dafür zu geben, wie schwer eine Tat wiegt. „Wir haben da eine Schieflage zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben“.

Darüber hinaus wünscht die FPÖ unter anderem strengere staatliche Förderrichtlinien: Sollte etwa eine Einrichtung zur Kinderbetreuung gegen Richtlinien verstoßen und einschlägig vorbestrafte Personen beschäftigen, so sollten die Förderungen eingestellt werden, so Stefan. Auch sieht das FPÖ-Paket eine staatliche Kostenübernahme für Therapien vor (wobei sich der Staat am Täter regressieren können soll). Bei der psychologischen Verfahrenshilfe während des Verfahrens für die Opfer sollte ein „Kostenersatz“ kommen, damit sich die Betroffenen die Therapeuten selbst aussuchen können.

Darüber hinaus schlägt die FPÖ vor, die Volksanwaltschaft als „zentrale Anlaufstelle“ für den Kinderschutz auszubauen. Es sollte etwa spezielle Verfahrenshilfe für Opfer geboten und eine Meldestelle für Verdachtsfälle eingerichtet werden. Auch sollten mehr Mittel für den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Bereich der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung gestellt werden, so Stefan und Fürst. Ebenso auf der blauen Wunschliste steht ein „Hürdenabbau zum Zugang zu Triebhemmern“ sowie ein „Verbot von Kindersexpuppen“.

Das von der Bundesregierung angekündigte Paket zur Verschärfung in diesem Bereich werde man sich „anschauen“, so Stefan. „Ich glaube, dass da schon richtige Ansätze dabei sind.“ Er sei zwar überzeugt, dass es nicht so weit gehen wird, „wie es uns lieb wäre“, könne sich aber vorstellen, „dass wir da mitgehen, als Teilschritt“. (APA)

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