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Covid an Schulen? Kein Thema mehr

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Archivbild.Clemens Fabry
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Corona ist nun eine Krankheit von vielen an Schulen und Kindergärten. Was dennoch zu beachten ist und, wann Kinder jedenfalls zuhause bleiben müssen.

Wien. Es geht wieder etwas um. Das Semester ist noch keine drei Wochen alt, da fehlen die ersten schon wieder. Husten, Schnupfen, Magen-Darm, Covid vielleicht? Wie geht man an Schulen und Kindergärten heuer mit Corona um? Müssen Kinder zuhause bleiben, wenn andere krank sind? Testet jemand?

1 Wie geht man an Schulen in diesem Herbst mit Corona um?

So, wie mit anderen Krankheiten auch. Corona ist seit 1. Juli keine meldepflichtige Krankheit mehr, also sei kein spezielles Management nötig, heißt es etwa aus der Wiener Bildungsdirektion oder dem Bildungsministerium. Ob Schüler gebeten werden sich zu testen, wenn sie kränklich sind oder ähnliches, das ist den Schulen und Lehrern überlassen. Generell scheint Covid einfach kein großes Thema mehr zu sein: Bei den Elternabenden, die dieser Tage stattfinden, wird es oft nicht einmal mehr zur Sprache gebracht. Manche Lehrer bitten aber dort extra, kranke Kinder wirklich zuhause zu lassen. „In den Lehrerzimmern ist Covid kein Thema derzeit. Lehrer haben ganz andere Sorgen. Der extreme Personalmangel, oder dass die Kinder mit großem Förderbedarf jedes Jahr mehr werden“, sagt etwa Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Thomas Bulant.

2 Dürfen Kinder mit positivem Test oder Corona in die Schule?

Corona ist keine meldepflichtige Krankheit mehr, damit gelten für positiv Getestete oder Erkrankte keine Verkehrsbeschränkungen mehr, betont man im Bildungsministerium. Damit wird Covid an Schulen behandelt wie jede andere nicht meldepflichtige Infektionskrankheit. Corona-Regelwerke gibt es nicht mehr. Auch, ob jemand bei Krankheit testet, ist eine Frage der Eigenverantwortung.

Sind Schüler krank, sollten diese dem Unterricht grundsätzlich fernblieben, in der Praxis obliegt es freilich den Eltern, ob ein Kind mit Schnupfen zuhause bleibt oder nicht. Sichtlich erkrankte Schüler können, wie bei anderen Krankheiten auch, von der Schulleitung nachhause geschickt bzw. separiert werden, bis sie abgeholt werden.

Regeln für „Kontaktpersonen“ gibt es bezüglich Corona keine mehr. Schüler dürfen aber dem Unterricht fernbleiben, wenn sie selbst gesund, jemand anders bei ihnen zuhause aber eine „mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit“ hat, so steht es im Schulunterrichtsgesetz.

3 Wer ist für Covid an Schulen eigentlich zuständig?

Während es lange nur so vor Task Forces und Covid-Gremien wimmelte, will sich mit Corona an Schulen niemand mehr wirklich befassen. Im Bildungsministerium verweist man ans Gesundheitsressort, dort retour, an den Landes-Bildungsdirektionen an den Bund, der wieder an die lokalen Gesundheitsbehörde (also MA 15 in Wien oder Bezirkshauptmannschaften). Grundsätzlich gelten für Corona nun Routineabläufe wie für andere Infektionskrankheiten.

4 Wann dürfen kranke Kindergartenkinder ausgeschlossen werden?

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