Förderung

Was man zum neuen Reparaturbonus wissen muss

Egal ob Waschmaschine, Waffeleisen, Klimaanlage oder Handy – der Reparaturbonus kann für beinahe jedes Elektrogerät beantragt werden.
Egal ob Waschmaschine, Waffeleisen, Klimaanlage oder Handy – der Reparaturbonus kann für beinahe jedes Elektrogerät beantragt werden.Anetlanda via www.imago-images.d
  • Drucken

Ab Montag kann wieder der Reparaturbonus beantragt werden. Wegen Betrugsverdachtsfällen wurde er vorübergehend ausgesetzt und umgebaut. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Die Kaffeemaschine macht seltsame Geräusche, die Waschmaschine schleudert nicht mehr, der Fernseher bleibt schwarz – auch Elektrogeräte segnen das Zeitliche. Oft wandern kaputte Geräte auf den Müllplatz. Doch: In vielen Fällen lohnt sich eine Reparatur finanziell mehr als eine Neuanschaffung.

Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten wurde der Reparaturbonus deswegen gern in Anspruch genommen. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 560.000 Bons eingelöst. Die Dauerbrenner: Smartphones und Kaffeemaschinen. Doch dann das abrupte Ende am 2. Juli. Grund waren Betrugsverdachtsfälle. Einige Betriebe versuchten offenbar, sich zu bereichern. Am Montag kehrt der Reparaturbonus zurück – mit ein paar Änderungen. Ein Überblick.

Wofür kann ich den Reparaturbonus einsetzen?

Von der Antenne über das Smartphone bis zur Zahnbürste: Prinzipiell können Menschen mit Wohnsitz in Österreich den Bonus für alle elektrischen und elektronischen Geräte aus Haushalt, Garten und Freizeit einsetzen. Die gesamte Liste finden Sie hier.

Autos, Geräte, die Gas, Diesel oder Benzin benötigen, Leuchtmittel oder Waffen sind von der Förderung ausgenommen. Ebenso Geräte, die Strom produzieren, aber nicht durch Strom betrieben werden. Hier die gesamte Liste der Ausnahmen.

Wie viel Geld erhalte ich pro Reparatur?

Mit der Förderung können 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro, rückerstattet werden. Pro Gerät kann der Bon nur einmal eingelöst werden. Außerdem werden Kundinnen und Kunden bei einem Kostenvoranschlag maximal 30 Euro zurückbezahlt.

Vorsicht bei Kostenvoranschlag und darauffolgender Reparatur: Auch hier ist die Förderung pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag auf maximal 200 Euro begrenzt.

Was hat sich geändert?

Bisher bekamen die Betriebe den Zuschuss, sodass die Kundinnen und Kunden bei der Einlösung nur mehr die Hälfte zahlen mussten. Nun aber müssen sie die kompletten Kosten bezahlen und bekommen das Geld im Nachhinein zurücküberwiesen, wie Eva Rosenberger aus dem Klimaschutzministerium gegenüber Ö1 sagt. Im Normalfall sollte das in vier bis sechs Wochen erledigt sein. Es könne aber auch länger dauern, sagt Rosenberger.

Wie kann ich den Bonus beantragen?

Die Förderung kann ab Montag, 25. September, unter www.reparaturbonus.at beantragt werden. Dabei müssen Vor-, Nachname und Geburtsdatum, Wohnadresse sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) angegeben werden. Danach wird der Bon per Mail zugeschickt. Dieser kann als Ausdruck oder in digitaler Form vorgelegt werden. Bei der Reparatur weist man ihn dann vor. Innerhalb der nächsten drei Wochen muss er eingelöst werden, sonst verfällt er.

Bons, die vor dem 2. Juli beantragt wurden und nicht mehr eingelöst werden konnten, behalten ihre dreiwöchige Gültigkeit.

Was ist mit Reparaturen, die vor dem 2. Juli in Auftrag gegeben wurden?

Für jene Reparaturen, die vor dem 2. Juli in Auftrag gegeben wurden, kann ab dem 25. September ein Reparaturbon nachträglich eingelöst werden. Hierfür gibt es laut Wirtschaftskammer aber einige Bedingungen:

  • Der Partnerbetrieb muss auch ab dem 25. September an der Förderaktion teilnehmen.
  • Der Kunde übernimmt die Gesamtkosten der Reparatur.
  • Nach dem 25. September muss ein neuerlicher Bon erstellt werden, welcher dann dem Partnerbetrieb übergeben wird.
  • Dieser Betrieb muss die Rechnung einreichen, wodurch die Förderung beantragt wird.

Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, erhält der Kunde oder die Kundin die Fördersumme (maximal 200 Euro) direkt auf das Bankkonto.

Warum wurde der Bonus geändert?

Das Klimaschutzministerium spricht von Betrugsverdachtsfällen, weshalb die Förderung vorübergehend ausgesetzt wurde und umgebaut werden musste. Von fast 3500 Partnerbetrieben wurden knapp 70 Firmen identifiziert, die sich an dem Bonus bereicherten. Dadurch sei bisher ein Schaden in der Höhe von 5,3 Millionen Euro entstanden, so die ermittelnden Behörden. Die Ermittlungen laufen noch. Die Betriebe wurden bei der europäischen Staatsanwaltschaft angezeigt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.