Verbraucherrecht

Zores ohne Ende mit den Franken-Krediten

Die Schweiz und ihre Währung gelten als sicherer Hafen. Kreditnehmer erlebten es teilweise anders.
Die Schweiz und ihre Währung gelten als sicherer Hafen. Kreditnehmer erlebten es teilweise anders. Reuters/Denis Balibouse
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Der EuGH straft Banken für illegale Klauseln ab. Aber was nützt das Kreditnehmern in Österreich?

Wien. Mit Krediten in Schweizer Franken haben sich viele die Finger verbrannt. Ein endfälliger Fremdwährungskredit und ein gewinnversprechendes Anlageprodukt als Tilgungsträger: Jahrelang wurde das von Banken gern verkauft und von Kunden, vor allem Häuselbauern, ebenso gern angenommen. Die Folgen sind bekannt, durch massive Aufwertungen des Franken und den Wertverfall der Tilgungsträger lief alles aus dem Ruder. Die Schuldenlast der Kreditnehmer stieg massiv an. Wie kürzlich berichtet, haften in Österreich immer noch Immobiliendarlehen von rund 7,9 Mrd. Euro in fremder Währung aus.

Anfang der Vorwoche ließ eine Aussendung des Vereins Cobin Claims, der sich auf Sammelaktionen bei Massenschäden spezialisiert hat, aufhorchen. Dieser rief Frankenkreditnehmer auf, ihre Verträge auf unzulässige Klauseln prüfen zu lassen. Laut EuGH-Judikatur kann der Kredit dann möglicherweise rückwirkend annulliert werden, aber nicht nur das: Als eine Art Strafe für die Verwendung rechtswidriger Klauseln drohe Banken ein Verlust ihres Zinsanspruchs. Den erhaltenen Betrag muss man zurückzahlen. „Wenn aber über 20, 25 Jahre keine Zinsen anfallen, könnte das Schäden beim Tilgungsträger weitgehend aufwiegen“, sagt Cobin-Claims-Obmann Oliver Jaindl zur „Presse“.

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