Abschottung

Russland erklärt „österreichische“ Central European University zur unerwünschten Organisation

Gebäude der CEU in Wien-Favoriten.
Gebäude der CEU in Wien-Favoriten.Tobias Steinmaurer
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Die Zusammenarbeit mit der CEU ist laut russischer Gesetzgebung nun strafbar. Der Schritt dürfte vor allem Studierende und Mitarbeiter mit Bezug zu Russland treffen.

Russland hat erstmals eine in Österreich beheimatete Bildungsorganisation zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die in Wien beheimatete Central European University (CEU) als „unerwünscht“ eingestuft. Mit diesem rechtlichen Hebel soll die Tätigkeit von Institutionen, Vereinen oder Gruppen auf russischem Staatsgebiet verunmöglicht werden. So wurden in der Vergangenheit etwa die Strukturen des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny für „unerwünscht“ erklärt. Auch die Stiftung des Ex-Oligarchen Michail Chodorkowskij ist in Russland mit diesem Label belegt; etwaige Tätigkeiten würden in Russland strafrechtlich verfolgt.

Feindbild „offene Gesellschaft“

Die Zusammenarbeit mit der 1991 von George Soros in Budapest gegründeten Privatuni, die nach Schwierigkeiten mit der ungarischen Regierung 2019 nach Österreich übersiedelte, wird nach russischem Recht somit potenziell strafbar. Begründet wurde die Maßnahme mit einer Positionierung der CEU gegen die Politik von Wladimir Putin.

Offiziell nenne die CEU in Österreich die Unterstützung der Werte einer „offenen Gesellschaft und der Demokratie“ in den Staaten von Zentral- und Osteuropa sowie in den Republiken der ehemaligen Sowjetunion als Ziel, erläuterte die Generalstaatsanwaltschaft auf Telegram. „In Wirklichkeit zielen die Anstrengungen der Organisation jedoch darauf ab, die militärische Spezialoperation und die politische Führung der russischen Föderation zu diskreditieren“, hieß es.

Risiko für Mitarbeiter und Studierende

Die CEU ist auf dem Territorium Russlands nicht aktiv. Relevant ist die Entscheidung insbesondere für CEU-Mitarbeiter und Studierende mit Beziehungen nach Russland, wo nach Paragraf 284.1 für Beteiligung an einer „unerwünschten Organisation“ bis zu vier Jahre und für diesbezügliche organisatorische Tätigkeiten bis zu sechs Jahre Haft drohen könnten. (APA/red.)

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