Gericht

Buwog-Prozess: Schadenersatzklage der CA Immo abgewiesen

Die börsennotierte Firma prüft etwaige Rechtsmittel und will diese „gegebenenfalls auch ergreifen“.
Die börsennotierte Firma prüft etwaige Rechtsmittel und will diese „gegebenenfalls auch ergreifen“.IMAGO/Alexander Pohl
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Eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten mit einem Streitwert von einer Million Euro ist erstinstanzlich abgewiesen worden. Die Firma prüfe etwaige Rechtsmittel.

Eine Schadenersatzklage der CA Immo gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten mit einem Streitwert von einer Million Euro in der Causa rund um den Verkauf der Buwog-Wohnungen ist erstinstanzlich abgewiesen worden. Die börsennotierte Firma prüft etwaige Rechtsmittel und will diese „gegebenenfalls auch ergreifen“, hieß es in einer Aussendung am Montag.

In der Schadenersatzcausa ging es darum, dass die CA Immo überraschend der Immofinanz bei dem Rennen um die Buwog unterlegen war. In einem weiteren Verfahren der CA Immo gegen die Republik geht es um 1,7 Milliarden Euro. Dieser Gerichtsprozess ist unterbrochen, solange das Strafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) noch läuft. Hier ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. Erwartet wird, dass er 2024 entscheidet. (APA)

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