Gutachten

Wie sich das Pensionssystem mittelfristig entwickeln wird

Im Vergleich zum BIP seien die Pensionsausgaben langfristig im Rahmen, sagt die AK
Im Vergleich zum BIP seien die Pensionsausgaben langfristig im Rahmen, sagt die AKClemens Fabry
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Wie viel muss der Bund künftig ins Pensionssystem zuschießen? Das zeigen zwei Gutachtensentwürfe der Alterssicherungskommission.

Seit der Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wird wieder vermehrt über das österreichische Pensionssystem diskutiert – und das durchaus emotional: Die einen sprechen von einem bodenlosen Pensionsloch, das dringend mit einer Reform gestopft werden sollte, die anderen von einer der besten Lösungen in Europa. Nicht zuletzt wegen dieser auseinanderdriftenden Sichtweisen wird das aktuelle Gutachten der Alterssicherungskommission (ASK) mit Spannung erwartet.

Der „Presse“ liegen zwei Teilentwürfe des Gutachtens vor – einer über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den Jahren 2023 bis 2028 und einer über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen. Bei der gesetzlichen Pensionsversicherung ist demnach von 2022 bis 2028 von einer deutlich höheren Steigerung der Aufwendungen (plus 6,61 Prozent) im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2021 (plus 4,42 Prozent) auszugehen, während die Erträge nur leicht steigen (von 4,37 auf 5,56 Prozent).

Änderung spürbar

Gleichzeitig steige aber die Zahl der Pflichtversicherten im Durchschnitt stärker als die der Pensionen. Das liegt laut Gutachten vor allem daran, dass sich die Anhebung des Pensionsalters von Frauen ab 2024 bemerkbar macht. Eine – zumindest, was die Finanzierbarkeit angeht – ungünstige Prognose gibt es in einem anderen Bereich: Die Steigerung der Pensionen wird zukünftig im Schnitt deutlich höher sein als jene der Beitragsgrundlage.

Das alles führt dazu, dass der Anteil der Bundesmittel an den Pensionsausgaben bis 2028 auf 28,32 Prozent steigen wird. 2022 waren es 24,16 Prozent. Allerdings wird auch das nominelle Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den kommenden Jahren stärker steigen. Der BIP-Anstieg wird aber immer noch unter jenem der Bundesmittel liegen.

Bei den Beamten dürften die Beitragseinnahmen nach einen leichten Anstieg 2024 mittelfristig sinken, weil die Zahl der aktiven Beamten zurückgeht. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pensionsbezieher. Im Gutachten wird bei den Beamtenpensionen von einem Anstieg der Ausgaben auf 17,5 Milliarden im Jahr 2028 ausgegangen. Das wäre ein Plus von 22,5 Prozent. Die gute Nachricht: Vergleicht man diese Zahlen mit dem BIP, steigt der Pensionsaufwand zwar bis ins Jahr 2025 auf 3,10 Prozent, sinkt dann bis 2028 aber auf 2,96 Prozent ab.

Rechnet man gesetzliche Pensionsversicherung und Beamte zusammen, zeigt sich, dass die Bundesausgaben 2028 bei 6,2 Prozent des BIP liegen werden. Das ist weniger als in der letzten Langfristprognose der ASK angenommen.

Die Arbeiterkammer sieht nicht zuletzt im Hinblick darauf keinen Grund für Alarmismus. Auf die demographischen Herausforderungen habe Österreich längst mit Reformen reagiert, die ihre Wirkung zeigen, sagt AK-Sozialversicherungsexperte Wolfgang Panhölzl. Im Vergleich zum BIP seien die Pensionsausgaben langfristig im Rahmen. Was wir brauchen sei eine Anhebung des faktischen Pensionsalters. Zielführender als ein höheres gesetzliches Pensionsantrittsalter wäre es, die fast eine Million Menschen, die jünger als 65 und nicht in Beschäftigung sind, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Etwa durch eine Wiedereinführung eines Bonus/Malus-Systems für Unternehmen, die nicht entsprechend viele ältere Arbeitnehmer beschäftigen. Aktuell würden diese trotz Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt zurückbleiben.

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