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Pilnacek-Aufnahme: Staatsanwalt prüft Anfangsverdacht gegen Sobotka

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien am Donnerstag, 23. November 2023.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien am Donnerstag, 23. November 2023. APA / APA / Roland Schlager
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Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch eingeleitet werden soll.

Das heimlich aufgenommene Tonband, auf dem der mittlerweile verstorbene einstige Justiz-Sektionschef Vorwürfe gegen die ÖVP erhoben hatte, lässt nun die Behörden tätig werden. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft derzeit einen Anfangsverdacht gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit.

Der vor kurzem verstorbene Ex-Sektionschef Christian Pilnacek hatte im Sommer in privater Runde in einem Lokal gesagt, dass Sobotka ihm vorgeworfen habe, Ermittlungen nie abgedreht zu haben. Das Gespräch wurde (angeblich von einem früheren BZÖ-Mann) heimlich aufgenommen und in den vergangenen Tagen mehreren Medien zur Verfügung gestellt. Sobotka weist Interventionsversuche zurück: „Die Vorwürfe entsprechen in keinster Weise der Wahrheit“, betonte er am Donnerstag im Nationalrat.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden soll. Auch die mögliche Zuständigkeit soll dabei geklärt werden. Möglich ist etwa, dass auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Fall übernehmen könnte. Auch zu weiteren, unbekannten Personen, die auf der Aufnahme zu hören waren, wurde ein Verfahren angelegt.

Staatsanwälte fordern mehr Tempo bei Generalstaatsanwaltschaft

Die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) nutzte die Causa am Donnerstag, um auf die noch ausstehende Umsetzung des vorliegenden Entwurfs zur Schaffung einer Generalstaatsanwaltschaft aufmerksam zu machen. Diese sei dringend notwendig „um auch eine klare strukturelle Trennung von Politik und Justiz an der Weisungsspitze zu gewährleisten.“

Der Entwurf sieht vor, dass künftig nicht mehr der Justizminister bzw. die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwälte steht, sondern eine unabhängige Generalstaatsanwaltschaft. Bisher scheiterten die koalitionsinternen Verhandlungen vor allem an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft, an der sich die Grünen (wie auch die Staatsanwälte) einen Dreier-Senat wünschen. Die ÖVP hätte hingegen gerne eine Einzelperson, den sogenannten „Bundesstaatsanwalt“ bzw. die „Bundesstaatsanwältin“. „Bereits der Anschein, dass auf ein Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden könnte, schadet dem Ansehen der Justiz massiv“, betonte StAV-Präsidentin Cornelia Koller.(APA)

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