Flucht-Serie

Ministerium verschärft Sicherheitsmaßnahmen nach erneuter Flucht eines Häftlings

Ein Insasse der Justizanstalt Stein in Krems ist vor zwei Wochen entkommen und bisher noch nicht wieder gefunden worden.
Ein Insasse der Justizanstalt Stein in Krems ist vor zwei Wochen entkommen und bisher noch nicht wieder gefunden worden.Imago / Imago Stock&people
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Häftlingen müssen künftig bei Eskorten die Arme hinter dem Körper gefesselt werden. Das Justizministerium will damit Nachahmungen verhindern. Medizinische Eskorten dürfen zudem aktuell nur unter besonderen Vorkehrungen stattfinden.

Nach der Flucht eines 28-jährigen Häftlings aus dem Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) hat das Justizministerium nun mit verschärften Regeln für Außentermine reagiert. Die Generaldirektion habe allen Justizanstalten die Anweisung erteilt, bei Eskorten in Zukunft Häftlingen die Arme hinter dem Körper zu fesseln, heißt es aus dem Ministerium. Der mit Händen vor dem Körper gefesselte Insasse der Justizanstalt Josefstadt war am Donnerstagvormittag aus dem AKH getürmt.

Diese Erhöhung der Sicherheitsstufe sei zur Hintanhaltung potenzieller „Trittbrettfahrer und Nachahmungstäter“ gedacht, sagt eine Sprecherin. Zudem werde am Freitag auf einer Sicherheitskonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aller Justizanstalten über das weitere Vorgehen gesprochen. Diese seien darauf hingewiesen worden, dass medizinische Eskorten bis auf weiteres nur unter besonderen Vorkehrungen durchzuführen seien.

Beamter bei Flucht verletzt

Der Häftling wurde am Donnerstag zur Abklärung einer Verletzung, die nicht in der Haftanstalt behandelt werden konnte, in das Spital eskortiert und flüchtete um 11.22 Uhr aus dem Wartebereich. Dabei verletzte er auch einen Justizwachebeamten. Die Polizei leitete mehrere Stunden später eine Öffentlichkeitsfahndung ein. Der Mann befindet sich seither noch immer auf der Flucht.

Laut Ministerium leidet der 28-Jährige an einer psychischen Erkrankung. „Ihm werden frühere Körperverletzungsdelikte zur Last gelegt“, sagte die Sprecherin zur Grund für seine Inhaftierung. Wie lange der Mann einsitzen hätte müssen, sei noch nicht klar. „Zur tatsächlichen Anhaltedauer des Insassen kann noch keine verbindliche Auskunft erteilt werden, da noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt“, hieß es vom Ministerium.

Vierte Flucht binnen weniger Wochen

Das Ministerium prüft nun den Fall rund um die Flucht des 28-Jährigen. „Falls sich der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung von Beamtinnen und Beamten ergeben sollte, werden aufsichtsbehördliche sowie disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft“, sagt eine Sprecherin.

Es ist bereits die vierte Flucht eines Strafgefangenen binnen weniger Wochen. So kam es Anfang November zur Flucht einer Insassin des Frauengefängnisses Schwarzau während eines unbegleiteten stationären Aufenthalts im Landesklinikum Wiener Neustadt. Am 13. November nahm ein 16-jähriger Häftling der Justizanstalt Gerasdorf während einer Spitalsuntersuchung im Landesklinikum Wiener Neustadt Reißaus. Einen Tag später türmte ein Häftling der Justizanstalt Stein, der unter anderem wegen schweren Raubes inhaftiert war. Der 16-Jährige wurde am Montag in Wien-Ottakring festgenommen, die Frau am Donnerstagnachmittag in Wien-Meidling. Nach dem Insassen des Gefängnisses in Stein wird weiter gefahndet.

36.000 problemlose Eskorten

Das Justizministerium hielt am Freitag fest, dass heuer bereits rund 36.000 Eskorten problemlos verlaufen seien. Zudem werde im Vorfeld jeder Eskorte im Einzelfall geprüft, welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig seien. „Insassinnen und Insassen werden zudem vor und nach jeder Ausführung zwingend durchsucht“, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien bei Indizierung weitere härtere Sicherungsarten zulässig. „Dazu gehören etwa Fußfesseln bzw. das Anlegen der Handfesseln am Rücken, oder zusätzliche Sicherung mittels Bauchgurt.“

Habe ein Insasse bereits einen oder mehrere Fluchtversuche unternommen, würden für diese Person erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug gelten, die Auswirkungen auf die Art der Unterbringung sowie die Personalstärke im Fall einer Aus- bzw. Vorführung hätten. „Darüber hinaus finden diese Umstände auch Berücksichtigung bei der Gestaltung des Vollzugsplans des jeweiligen Insassen“, so das Ministerium. (APA)

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