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Prinz Harry erringt Teilsieg gegen „Mirror“-Gruppe: „Großer Tag für die Wahrheit“

Prinz Harry vor dem Royal Courts of Justice in London.
Prinz Harry vor dem Royal Courts of Justice in London. APA / AFP / Henry Nicholls
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Die Mirror-Gruppe muss dem Prinzen Schadenersatz zahlen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Informationen über sein Privatleben illegal beschafft wurden. Für Harry ist der Sieg ein Meilenstein in seinem Kampf gegen die Boulevardpresse.

Prinz Harry hat bei seiner Klage gegen den Verlag der Mirror-Gruppe wegen illegaler Informationsbeschaffung einen Teilsieg errungen. Der zuständige Richter am High Court sah es als erwiesen an, dass der 39 Jahre alte Sohn von König Charles III. Opfer von Telefon-Hacking wurde, allerdings in einem geringeren Ausmaß als von Harry behauptet.

Prinz Harry gab vor Gericht an, dass 33 Artikel, die in den Zeitungen der Mirror-Gruppe veröffentlicht wurden, auf illegalen Recherchen beruhten. Sie hatten die Ehe seiner Eltern zum Thema, seine Gesundheit und auch seine vergangenen Beziehungen. Der Richter gab ihm zumindest bei 15 von 33 Fällen Recht.

Harry steht demnach Schadenersatz in Höhe von 140.600 Pfund (163.573,96 Euro) zu. In einem ersten Statement sagte der Prinz, der mittlerweile in den USA lebt: „Heute ist ein großer Tag für die Wahrheit und für die Rechenschaft.“

Meilenstein für den Prinzen

Harry zeigte sich mit dem Ausgang des Aufsehen erregenden Prozesses, in dem er selbst als Zeuge aufgetreten war, mehr als zufrieden. „Mir wurde gesagt, dass man sich beim Drachentöten verbrennt. Im Lichte des heutigen Siegs und der Bedeutung dessen, was man für eine freie und ehrliche Presse tun muss, ist es der Preis, den es sich zu zahlen lohnt“, schrieb Harry in einer von seinem Anwalt David Sherborne verlesenen Reaktion auf das Urteil.

Die Entscheidung ist ein Meilenstein für den Prinzen, der einen regelrechten Kreuzzug gegen die Boulevardpresse führt und Klagen gegen weitere Verlage eingereicht hat. Immer wieder hatte er deutlich gemacht, dass er den Unfalltod seiner Mutter Prinzessin Diana 1997 in Paris den Paparazzi anlastet, die ihr und ihren Begleitern damals auf den Fersen waren. Auch den Austritt aus dem engeren Kreis der Königsfamilie, den er und seine Frau Meghan (42) vor knapp vier Jahren vollzogen hatten, und das Zerwürfnis mit Familien auf beiden Seiten lastet er teilweise den Boulevardmedien an. Diese folgen ihm seit seiner Kindheit auf Schritt und Tritt.

Der MGN-Verlag begrüßte das Urteil als Schlussstrich unter Fehler der Vergangenheit. „Wo historisches Unrecht geschehen ist, entschuldigen wir uns uneingeschränkt, übernehmen die volle Verantwortung und leisten angemessene Entschädigungszahlungen“, sagte ein Sprecher.

Harry war bei der Verhandlung im Juni – als erster britischer Royal seit 130 Jahren – selbst in den Zeugenstand getreten und hatte sich zwei Tage einem Kreuzverhör gestellt. Die mutmaßliche Bespitzelung habe ihm schweres seelisches Leid zugefügt, Freundschaften und Beziehungen belastet, klagte er damals.

In den Berichten ging es teilweise um pikante Details wie den Besuch eines Strip-Clubs, das Ende seiner Beziehung mit Ex-Freundin Chelsy Davy oder Sportverletzungen. Die Informationen seien so intim gewesen, argumentierte er, dass sie nur aus dem Abfangen von Handy-Sprachnachrichten und anderer illegaler Informationsbeschaffung stammen konnten. Der Richter sah das nicht in allen Fällen als erwiesen an.

Dass in dem betroffenen Zeitraum illegale Methoden bei vielen britischen Zeitungen verbreitet waren – auch bei Blättern von MGN – war aber schon lange unumstritten. MGN hatte sich bereits in zahlreichen Fällen außergerichtlich auf Millionenzahlungen geeinigt, um Prozessen wie dem von Harry und seinen Mitklägern zu entgehen.

„Großer Tag für die Wahrheit und die Rechenschaftspflicht“

Harry geht es um nicht weniger als eine Reform der Medienkultur in seinem Heimatland: In seiner Stellungnahme schrieb er, es handle sich um „einen großen Tag für die Wahrheit und die Rechenschaftspflicht“. Dabei gehe es nicht nur um das Hacken von Telefonen. „Es handelt sich um eine systemische Praxis rechtswidrigen und schockierenden Verhaltens, gefolgt von Vertuschungen und der Vernichtung von Beweisen.“

Der Richter befand, dass die Praxis des Telefon-Hackings bei den „Mirror“-Blättern zeitweise sogar gewohnheitsmäßig stattfand. Selbst als bereits eine öffentliche Untersuchung dazu lief, seien die Abhöraktionen weitergeführt worden, hieß es in dem Urteil. Im Fall Harrys sei die Praxis in moderatem Ausmaß betrieben worden, so der Richter. Für den Prinzen ist der Kampf noch nicht zu Ende, wie er nach dem Urteil klar machte: Harry fordert nun auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen. (red./APA)

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