Fernsehen

Neuer ORF-Beitrag: FPÖ startet Webseite zur Gebührenbefreiung

FPÖ-Chef Herbert Kickl
FPÖ-Chef Herbert KicklAPA / APA / Helmut Fohringer
  • Drucken

„Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen“, bekräftigt Parteichef Herbert Kickl.

Die FPÖ hat am Mittwoch erneut ihr Missfallen über den neuen ORF-Beitrag kundgetan. „Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen“, bekräftigte FPÖ-Chef Herbert Kickl in einer Aussendung. Für all jene, die noch nicht wissen, ob ihr Haushalt gebührenbefreit ist, richtete die FPÖ die Webseite www.orf-steuer.help ein. Dort stellt die Partei auch einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung des ORF-Beitrags zur Verfügung.

Auf der Webseite der ORF-Beitrags-Service GmbH (https://orf.beitrag.at/) findet sich ebenfalls eine Erklärung, unter welchen Voraussetzungen Haushalte vom ORF-Beitrag befreit sind. So sind u.a. Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld oder Mindestsicherung beziehen ausgenommen, sofern ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird. Um das zu überprüfen, steht ein „Online-Befreiungsrechner“ bereit.

Gebührenbefreiungen bleiben aufrecht

Der ORF-Beitrag muss mittels einer Einzugsermächtigung, mittels Erlagschein, per Post oder per Online-Banking im Voraus bezahlt werden. Wählt man den Erlagschein, muss der ORF-Beitrag auf einmal überweisen werden, informiert die OBS. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.

Der ORF-Beitrag beträgt seit 1. Jänner 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Die bisherige an Fernseh- und Radiogerät gekoppelte GIS-Gebühr in Höhe von 18,59 Euro wurde damit abgelöst. Die bisher auf die GIS-Gebühr aufgeschlagene Umsatzsteuer wie auch Bundesabgaben fallen weg. In manchen Bundesländern wird aber nach wie vor eine unterschiedlich hohe Landesabgabe im Rahmen des ORF-Beitrags eingehoben, die nicht dem ORF zu gute kommt. Nebenwohnsitze sind von der Gebühr ausgenommen, auch Gebührenbefreiungen bleiben aufrecht. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.